Empfangsbestätigung auf der Kündigung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mach eine Kopie von der Kündigung. Da schreibst Du unten drauf z. B.

"Kündigung erhalten am __________

Unterschrift"

und bittest den AG das zu unterschreiben.

Wenn er das nicht macht haste Pech gehabt. Das muß er nämlich nicht.

Entscheidend ist das Du nachweisen kann das und wann die Kündigung dem AG zugegangen ist.

Du könntest z. B. jemand mitnehmen der bezeugt das Du die Kündigung abgeben hast.

Ein extra Blatt.

Hiermit wird der fristgerechte Empfang der Kündigung von xyz bestätigt.

Verpflichtet ist der AG dazu nicht. Du musst da auch nicht "auf der sicheren" Seite sein. Eine Kündigung ist nunmal ein einseitiges Rechtsgeschäft. Wenn die Formalien und Zeiträume stimmen, dann passt das.

Wenn, dann machst Du eine Kopie und schreibst Du ganz unten auf die Kündigung eine Zeile

Erhalten Datum, Unterschrift

Und wenn Du keine bekommst, kündigst Du dann nicht mehr ?

Lass das schreiben rechtssicher zustellen und die Sache ist erledigt.

Das bedeutet, entweder mit Zeugen zustellen oder als Einschreiben schicken oder das Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Oder aber du fragst einfach bei deinem Boss nach und lässt dir den Empfang quittieren. Am einfachsten sollte dies gehen, indem du eine Empfangsbestätigung aufsetzt und das Schreiben als Anhang beifügst (z.B. direkt auf der Rückseite einer Kopie des Schreibens).