Wiedereingliederung abgelehnt und Kündigung erhalten?

6 Antworten

Du musst dich mit dieser Kündigung auf jeden Fall UMGEHEND arbeitslos melden.

Als zweites musst du zum Arbeitsgericht und gegen die Kündigung klagen. (vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen "Kleinbetrieb")

Bitte erhebe sofort Kündigungsschutzklage, wenn seit der Kündigung noch keine drei Wochen vergangen sind.

Wenn dein Betrieb groß genug ist, also mehr als zehn Leute - auf Vollzeit gerechnet - beschäftigt, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz auch für dich und du bist vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt oder kannst dir zumindest eine Abfindung erstreiten.

Bitte setze dich aber sofort mit deiner Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung! Das wird jetzt für dich nämlich nicht lustig. Dein Arbeitgeber versucht jetzt nämlich, dich möglichst schnell zu "entsorgen".

jschaeflein63 
Fragesteller
 06.07.2018, 09:59

Ich hab gerade einen Anwalt konsultiert und Kündigungsschutzklage wird gemacht

Familiengerd  06.07.2018, 13:37
@jschaeflein63

Hier hat der Arbeitgeber, wenn er eine Wiedereingliederungsvereinbarung ablehnt, sowieso "schlechte Karten"!!

Und wie lange liegt dieses Geschehen zurück?

https://www.merkur.de/leben/karriere/nach-krankheit-beschaeftigten-steht-wiedereingliederung-zu-zr-6874381.html

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Wiedereingliederung. Ergo biete Deinem AG noch einmal Deine Arbeitsbereitschaft entsprechend der Bescheinigung des Arztes an und erhebe Kündigungsschutzklage.

Je nach Länge der Zugehörigkeit zum Unternehmen sollte so in jedem Fall zumindest eine Abfindung herauszuholen sein. Ob sich "das Ganze" wirtschaftlich lohnt und wie hoch die Erfolgsaussicht ist musst Du abschätzen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sperrzeitensanktionen-beim-arbeitsamt-und-dem-jobcenter-durch-kuendigung_073205.html

Mit welcher Begründung wurde dir die Kündigung ausgesprochen?

jschaeflein63 
Fragesteller
 06.07.2018, 09:19

Ohne eine Begründung

ZuumZuum  06.07.2018, 14:43
@jschaeflein63

Wieviele feste Mitarbeiter hat der Betrieb? Wie lange bist Du dort beschäftigt? Probezeit?

ja, brich sie instant ab, geh voll arbeiten, lasse dich freistellen, nimm den lohn mit

oder klage, er muss eine kündigung schon begründen, n immt er aber irgendwelche betrieblichen gründe

jschaeflein63 
Fragesteller
 06.07.2018, 09:14

Ich wäre wieder voll arbeiten gegangen, aber man hat mir gleich die Schlüssel und Co abgenommen

MerkelhatFertig  06.07.2018, 09:15
@jschaeflein63

ja, in der wiedereingliederung zahlt die kasse, nicht der AG

du müsstest die jetzt instant abbrechen und sofort voll arbeiten gehen, dann muss er zahlen, er stellt dich frei, bekommst wenigstens den vollen lohn

ruf mal die krankenkasse an, die sind eigentlich hilfreich

jschaeflein63 
Fragesteller
 06.07.2018, 09:16

Ich hatte eine AU bis Sonntag gehabt, ab Montag wäre die Wiedereingliederung losgegangen, diese wurde abgelehnt und mich mit sofortiger Wirkung freigestellt.

MerkelhatFertig  06.07.2018, 09:17
@jschaeflein63

ruf die kasse an, was jetzt ist, die sind auch dankbar, wenn sie nicht zahlen müssen