Arbeitsvertrag: Kündigungsschreiben am Empfang abgeben - Ausreichend?

4 Antworten

Da du den Empfang der Kündigung persönlich abgegeben hast und den Empfang sogar per Unterschrift hast bestätigen lassen, sollte die Kündigung rechtswirksam sein. Die Post wird in eurer Firma wahrscheinlich ja auch von der Empfangsdame entgegen genommen.

Normalerweise ausreichend. Aber falls einfach möglich noch eine Zeuge/Zeugin mitnehmen, die den Brief liest und sieht wie Du ihn abgibst.

Sollte genügen ! Besser wäre ein postalisches Einschreiben !

was wäre da besser? persönlich mit Bestätigung ist ist das sicherste

Das genügt mit der Bestätigung.