Keine Erwerbsminderungsrente trotz Pflegebedürftigkeit?
Mein Angehöriger ist pflegebedürftig, aber die DRV erkannte bisher keine Erwerbsminderungsrente an, d.h. gar keine, weder volle, noch teilweise EWR. Warum?
10 Antworten
Warum?
Weil das Kriterium wie EMR Bezug das Restleistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht der Grad der Pflegebedürftigkeit (§ 43 SGB VI).
Wenn man mit einem Ablehnungsbescheid nicht einverstanden ist, kann man in Widerspruch gehen.
Hallo, es ist möglich, dass Ihr Angehöriger die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bezug der Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt. Bitte hier nachlesen:
Hallo Mariasuch,
Sie schreiben:
Keine Erwerbsminderungsrente trotz Pflegebedürftigkeit?
Mein Angehöriger ist pflegebedürftig, aber die DRV erkannte bisher keine Erwerbsminderungsrente an, d.h. gar keine, weder volle, noch teilweise EWR. Warum?
Antwort:
Erwerbsminderungsrente in der DRV ist an versicherungrechtliche und an medizinische Grundvoraussetzungen geknüpft:
Auf dem DRV-Rentenkonto müßen mindestens 60 Beitragsmonate (5 Jahre), davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre) nachgewiesen werden!
Die Leistungsfähigkeit muß dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken sein!
Alternative:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung!
Alternative:
Vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit mindestens 35 Versicherungsjahren und individuellem Eintrittsalter:
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
War sie denn in den 60 Monaten vor Eintritt des Versicherungsfall mindestens 36 Monate versicherungspflichtig?
Das ist eine Grundvoraussetzung. Das müsste in einem Ablehnungsbescheid aber auch drin stehen.
Hallo,
wurde diese beantragt?
Sind rentenrechtliche ZBeitragszeiten erfüllt?
Ansonsten gibt es keine Rente.
Beste Grüße
Dickie59