Von Anfang an erwerbsunfähig - wer zahlt den Lebensunterhalt?

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Hallo pia911,

Sie schreiben:

Von Anfang an erwerbsunfähig - wer zahlt den Lebensunterhalt?

Folgender Fall:

Ich bin als Kind an einer chronischen Erkrankung erkrankt und bereits seit meinem 15. Lebensjahr komplett erwerbsunfähig (konnte noch nicht mal die Schule abschließen). Mittlerweile bin ich fast 21. Aktuell zahlen mir meine Eltern Unterhalt.
Da ich ja noch nie gearbeitet und somit auch noch nie in die Rentenkasse eingezahlt habe, steht mir keine Erwerbsminderungsrente zu; Hartz 4 ja sowieso nicht, da ich nicht vermittelbar bin. 

Antwort:

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http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BraunschweigHannover/de/Inhalt/4_Presse/Medieninformationen/02_Pressearchiv/PM_2013/PM_22_2013_Behindertenwerkstaetten_EM_Rente.html

Auszug:

Wer von Geburt an oder seit seiner Kindheit mit schweren Behinderungen lebt, ist manchmal schon lange vor dem Berufsleben voll erwerbsgemindert. Den Betroffenen bietet der allgemeine Arbeitsmarkt kaum Möglichkeiten, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Dennoch sind viele Menschen trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen sozialversicherungspflichtig beschäftigt: etwa in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten.

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http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/08a_erwerbsminderungsrente/00_rente_bei_voller_em.html

Auszug:

Besonderheit für behinderte Menschen

Voll erwerbsgemindert sind Sie grundsätzlich auch, wenn Sie in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind und wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Wer wegen einer Behinderung schon nicht (mehr) erwerbsfähig ist, bevor er die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, kann einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben: wenn er die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt und ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben ist. Diese Regelung betrifft besonders Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

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Solange Sie im Haushalt Ihrer Eltern wohnen (Haushaltsgemeinschaft) wird das gesamte Haushaltseinkommen auf den Prüfstand gestellt, bevor Sie seitens der Sozialversicherungsträger (Sozialamt) Leistungen erhalten können!

Werden die diversen Freibeträge überschritten, gibt es nichts!

Eine grundsätzliche Möglichkeit (Zukunftsplanung) wäre ggf. die Einrichtung eines eigenen Haushaltes, so daß Sie unter den zulässigen Freibeträgen bleiben und Ansprüche auf Hilfe zum Lebensunterhalt geltend machen können!

Stichwort:

"Untervermietungsvertrag!"

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Ein weiterer wichtiger Punkt wäre natürlich der kontinuierliche Einstieg in die Deutsche Rentenversicherung, damit Sie so schnell wie möglich die 20 Jahre Wartezeit erfüllen und somit Anspruch auch volle Erwerbsminderungsrente haben!

Über Werkstätten für Behinderte Menschen und/oder über CJD!

http://www.cjd.de/angebote/

Auszug:

Angebote im CJD An über 150 Standorten - von Rügen bis Berchtesgaden, von Dresden bis Homburg/Saar - unterstützen über 10.000 CJD Mitarbeitende jährlich 155.000 Menschen. http://www.cjd.de/angebote/wohnen-und-begleiten/ http://www.cjd.de/angebote/arbeit-und-beschaeftigung/ http://www.cjd.de/angebote/gesundheit-und-rehabilitation/ http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232586/publicationFile/56276/reha_und_rente_schwerbehinderte_menschen.pdf Alternative Hilfestellungen erhalte Sie ggf über: https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung http://www.evangelische-beratung.info/seiten/online-beratung :::::: Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit Konrad

Da ist das Jobcenter für dich zuständig und du bekommst Grundsicherung das auf Hartz4 Niveau liegen.

RobinHood111  23.12.2017, 09:21

Nicht das Jobcenter - das Grundsicherungsamt (früher Sozialamt):

So etwas ist schon echt mies. Geht denn echt gar nichts? Wie konntest du zum Beispiel diesen Eintrag schreiben? Könntest du vielleicht Texte Online für andere schreiben? Oder Dinge vertonen oder ähnliches?

Wir können froh sein, dass wir die soziale Marktwirtschaft besitzen. Allerdings gibt es zu viele Leute die das ausnutzen und zu viele Leute die deswegen nicht die notwendige Hilfe erhalten. Allerdings kannst du dich mit deinen Eltern richtig glücklich schätzen.

Ich persönlich würde deinen Eltern empfehlen das Geld sicherheitshalber gut zurückzulegen. In eine Berufsunfähigkeitsversicherung o.Ä. kommst du nun wahrscheinlich auch nicht mehr rein. Schwieriges Thema...

Du wirst wohl Grundsicherung beantragen können.

Kindergeld steht Dir übrigens auch zu! Da gibt es bei Erkrankung eine Sonderregel.

Alles Gute wünsche ich Dir

Die Frage ist zwar schon ziemlich alt, aber du bist mit dem Problem nicht alleine :) ich bin in der gleichen Situation. Letztendlich läuft es wohl auf die Grundsicherung raus...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung