Darf das jobcenter Elterngeld Nachzahlung einbehalten?

4 Antworten

Wenn dir das Jobcenter deinen / euren Bedarf voll gezahlt hat,obwohl dir / euch vorrangig andere Leistungen zugestanden haben,dann ist das Jobcenter nur in Vorleistung gegangen und hat sich diese per Antrag auf Erstattung überweisen lassen !

Du hast Alg2 als Vorleistung vom Jobcenter erhalten, bis das Elterngeld, das dir zustand bewilligt bekamst. Und natürlich musst du jetzt diese Vorleistung zurück zu zahlen. Der Einfachheit halber behält das Amt das Geld gleich ein, ist doch einfacher als wenn sie es jetzt dir ausbezahlen und dann erst zurückzahlen lassen.

Du musst das Alg2 als eine Art Kredit sehen, damit du gleich was zum Leben hast, wenn du es brauchst. Mit dem Elterngeld bist du dann aber nicht mehr bedürftig und musst den Kredit zurückzahlen. Elterngeld und Alg2 gleichzeitig zu kassieren, geht nun mal nicht. 

ja, dürfen sie um verwaltungsaufwand zu sparen.

Sie hätten das Geld auch an dich auszahlen lassen können und dann eben mit einem gesonderten Schreiben das zuviel gezahlte alg2 von dir zurückfordern können.

Kurz und knapp Ja Begründung liegt dir ja vor.