Elterngeld nach Ausbildung
Ich befinde mich momentan in einer Ausbildung. Diese werde ich mit Abschlussprüfung im Januar 2014 abschließen. Die Sachlage hat sich dahingehend geändert, dass ich jetzt Mutter werde, was ja nicht weiter tragisch ist. Allerdings endet mit bestander Prüfung mein Arbeitsvertrag und ich bin dann quasi Arbeitslos. Ich brauche auch Niemandem zu erklären, dass es schwer wird, etwas Neues zu suchen in Anbetracht der Tatsache, dass ich schwanger bin. Also gut, mein eigentliches Problem ist jedoch folgendes: Ich bin ab ca. Mitte Februar arbeitslos und würde dann lt. Auskunft des Arbeitsamtes ALG I bis sechs Wochen vor der Geburt (ET 22.06.2014) erhalten. Ich habe etwas im Internet recherchiert. 67 % des Bruttolohns entsprechen dem Elterngeld. Das wären in meinem Fall 469,00 EUR zzgl. Kindergeld 182,00 €. Sonstige Einnahmen entstehen dann aber nicht. Allerdings weiß ich nicht, ob dies auch bei einem Ausbildungsverhältnis so zutrifft. Weiter habe ich im Internet gelesen, dass es auch die Möglichkeit gibt, ALG I + Kindergeld + Elterngeld zu beantragen. Dort wäre der Mindestbetrag des Elterngeldes dann 300,00 € + 182,00 € + 372,56 € (ALG I). Ich bin total verwirrt und mir definitiv nicht sicher, wie das ganze jetzt tatsächlich abläuft. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schon mal
3 Antworten
Mir geht es genauso wie du...nur meine lage is noch komplizierter da ich ein Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung habe. Heißt also ich kann nicht arbeiten gehen nach meiner Ausbildung und habe somit auch keinen Anspruch auf ALG1 da ich nicht vermittelbar bin. Ich erhalte Krankengeld.
Es stellen sich hier auch für mich einige Fragen aber die kann niemand so richtig beantworten.
Aber was bitte ist UNTERHALT für eine antwort? so ein käse habe ich ja schon lange nicht mehr gehört.
Du bekommst auf jeden Fall ALG1 als Grundlage werden die letzten 12 Monate deines Monatlichen einkommen genommen. danach erhälst du elterngeld ich denke genauso wie ich den Mindestsatz! Elterngeld und ALG1 werden NIEMALS gleichzeitig gezahlt, weil wenn du Elterngeld bekommst bist du in Elternzeit und somit nicht vermittelbar für die Agentur für Arbeit. Also du müsstest wie Ich lediglich Elterngeld und Kindergeld erhalten.
Hallo!
Wirst Du nach der Ausbildung definitv nicht übernommen? Dann könntest Du nach dem Mutterschutz, aber noch während der Elternzeit schon ein paar Stunden arbeiten. Bist Du allein erziehend? Dann würde Dir für drei Jahre Unterhalt zustehen. Für Dein Kind erhälst Du sowieso Unterhalt. Das Kindergeld wird zur Hälfte mit dem Unterhalt verrechnet. Du müsstest aber nicht nur 6 Wochen vor, sondern auch 8 Wochen nach der Geburt noch Mutterschaftsgeld erhalten. Aber ich bin hier leider nicht auf den neuesten Stand, möchte also nichts Verbindliches schreiben. Ich denke, eine Aufstockung ist möglich, wenn Dein Einkommen trotz allem nicht reicht. Du solltest Dich bei der Arbeitsagentur persönlich beraten lassen. Erkundige Dich auch bei einer Beratungsstelle nach einmaligen Zuschüssen für Dich und Dein Kind.
LG-Prudentia
Du erhältst Unterhalt für das Kind