Eltern haben Sohn Geld geliehen

10 Antworten

Du solltest Dir die Hilfe eines Anwaltes suchen, hier sind zu viele Sachen zu beachten als dass man diese alle hier beantworten könnte.

Wenn es keine Zeugen für die Geldübergabe gibt, sieht es schlecht aus, wenn es aber Zeugen gibt, sieht es besser aus.

Das Verhalten des Jungen (Aussage "ihr bekommt das Geld nicht wieder, da ich in Insolvenz bin") ist "grober Undank" und wird auch juristisch berücksichtigt.

Bitte frage einen Anwalt danach.

nur so kannst Du Deine Interessen wahren.

Castinfo  09.02.2011, 18:55

Zeugen werden wohl nur Mutter und Tochter sein und diese werden als befangen abgelehnt

emily2001  09.02.2011, 18:58
@Castinfo

Wahrscheinlich!

hallo cosmang,

nachträglich einen Vertrag erstellen!!!

Das geht nicht, Dein Bruder wird sich nicht melden!

Er wird wohl benachrichtigt (vom Amtsgericht), wenn das Testament beim AG hinterlegt war.

Er wird seinen Anteil bekommen! Wenn nichts schriftliches festgelegt worden ist, seid ihr die Dummen!

Also er kann seinen Anteil in voller Höhe verlangen, als ob er nichts bekommen hätte.

Er hat Euch überlistet!

Jetzt ist sogar vor kurzem ein Gesetz erlassen worden, das stipuliert, daß Eltern ihre Kinder nicht enterben können, es sei denn sie hätten dem Elternteil nach dem Leben getrachtet oder 1 Jahr im Gefängnis gesessen.

Wenn ihr Zeugen habt, daß Dein Bruder tatsächlich die 17.500,--€ bekommen hat, oder wenn eine Überweisung dies beweist, habt ihr vielleicht Chancen diesen Betrag vom Erbanteil Eures Bruders abzuziehen. Ich würde einen Erbrechtler heranziehen (aber Vorsicht: die Honorare sind hoch, also erst ein Pauschalhonorar für die Angelegenheit vereinbaren!)

Ihr könnt Euch auch von einem Notar beraten lassen, und der Rechtspfleger der Nachlaßangelegenheiten beim Amtsgericht ist auch rechtskundig.

Gruß, Emmy

selbst wenn das schriftlich wäre, hätte das rein gar nichts mit dem erbe zu tun.

topshot24  09.02.2011, 18:51

schon, wenn die Schulden aus dem Vertrag das Erbe übersteigen

Castinfo  09.02.2011, 18:53

Doch, das würde ihm abgezogen, das ist ein Vorschuß auf das Erbteil! Aber in diesem Fall ist es als Geschenk der Eltern zu werten!

Wenn nichts Schriftliches besagt, daß der Bruder schon Geld bekommen hat, hat er ein Recht auf sein Pflichtteil! Leider ist das Gesetz so, nur der Bruder könnte auf das Pflichtteil verzichten, indem er zugibt, vom Vater schon Geld bekommen zu haben. Aber das ist Charaktersache, sonst kannst Du nichts machen! Alles Gute!

Ohne Vertrag wird er Anrecht auf den Pflichtteil haben. Und ein nachträglicher Vertrag dürfte schwierig werden, wenn eine Vertragspartei verstorben ist.