Alleinerbe vom Haus, trotz Geschwister - möglich?

9 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass der befragte Notar nach genauer Kenntnis der Situation wußte, was er zu antworten hat. Es kommt auch sehr darauf an, wer von deinen Eltern zuerst stirbt, so grausig das auch klingt. Unser deutsches Erbrecht ist ohnehin ein Buch mit sieben Siegeln. Da sind Erbfälle möglich, die hält ein normal Sterblicher schlichtweg für unmöglich. Laßt euch am besten nochmals von einem wirklich versierten Anwalt oder Notar beraten.

allerdings wurde ihn da gesagt, dass das nicht gehen würde, da meine Mutter eben mit meinem Vater verheiratet ist und mein Bruder somit ein Recht auf das Haus hätte.

So wurde das ganz bestimmt nicht gesagt. Denn eine Überschreibung ist ohne Probleme möglich wenn denn dein Vater tatsächlich Alleineigentümer ist.

Mein Vater kann aber nicht glauben das er mich nicht als Alleinerbin von dem Haus eintragen lassen kann. Was stimmt nun?

Was stimmt, ist, dass dein Vater dich jederzeit zur Alleinerbin einsetzen kann. Sein Stiefsohn hätte aber ohnehin keinen gesetzlichen Erbanspruch, da er eben nur sein Stiefsohn ist. Mit der Einsetzung von dir zur Alleinerbin würde er aber gleichzeitig seine Ehefrau enterben, was Pflichtteilsansprüche nach sich ziehen würde und was sicher nicht in seinem Interesse ist. Wird sie aber Erbin, erbt nach ihrem Tod auch der Stiefsohn deines Vaters und erhält somit über Umwege einen Anteil am Nachlass des Vaters. Eine mögliche Lösung wäre die Errichtung eines Berliner Testaments mit der Abwandlung, dass du nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten Alleinerbin wirst. Allerdings bestünden auch dann Pflichtteilsansprüche des Stiefsohnes. Insgesamt betrachtet sollte aber ein guter Notar bzw. Rechtsanwalt in der Lage sein, das Ganze so zu gestalten, dass der Pflichtteil des Stiefsohnes um einiges gedrückt wird.

das würde auch gehen denke ich - wenn der Vater alleineigentümer ist - das Haus an dich zur überschreiben und du "vermietest" es für einen symbolischen Betrag an ihn zurück. Somit wärst du Besitzerin für das Haus und es würde aus jeglicher Erbmasse herausfallen.

Ist aus meiner Sicht kein Problem.

1. Der Stiefsohn hat kein gesetzliches Erbrecht.

2. Die Ehefrau hat ein gesetzliches Erbrecht.

3. Der Stiefsohn erbt nur, wenn Dein Vater vor seiner Ehefrau stirbt, dann eben von seiner Mutter.

Lösungen:

1. Die Ehefrau erklärt einen Erbverzicht.

2. Alternativ, Dein Vater schenkt Dir das Haus gegen ein lebenslängliches Wohnrecht. Das Wohnrecht kann ja auch für seine Ehefrau gelten. Das Erbe ist damit völlig ausgehebelt.

Das ist mir zu wirr. Soll nun überschrieben werden oder soll geerbt werden? Doch ein gewaltiger Unterschied, oder?

Überschreiben geht doch, alles ganz einfach und da muss der ET auch niemanden fragen. Allenfalls seinen Geldgeber um Zustimmung bitten.

wenn das Haus NUR deinem Vater gehört und auch NUR er im Grundbuch eingetragen ist, dann hat der Stiefsohn in direkter Linie keinen Anspruch. Hatte dein Vater das Haus auch schon vor der Ehe mit der Frau, dann kann er es auch direkt dir vererben. Fliesst dieses Haus aber in die Gütergemeinschaft ein, so würde dein Vater 50% an seine Frau und 50% an dich vererben wenn ihm was passiert. Wenn dann seine Frau stirbt, erst dann würde dein Stiefbruder erben.....