Eltern haben schulden - mein Konto gepfändet

6 Antworten

Ganz klar NEIN, das ist nicht rechtens, wenn Du NICHT Schuldner bist. Es muss ja ein Vollstreckungstitel vorhanden sein; diesen erst mal anfordern. Wer hat Dir denn mit Pfändung gedroht? Und wer ist Schuldnerinhaber? Es ist auch eigentlich egal, wenn jemand mit Pfändung droht - der Schudner und der Titel muss namentlich ausgewiesen werden, und wenn Du das nicht bist, geht allein schon von Seiten der Bank eine "Absage" gegen die Pfändung raus, wenn Schuldner und Kontoinhaber nicht übereinstimmen. P-Konto einrichten in Deinem Fall -wenn Du bisher noch nie als säumiger Zahler aufgetreten bist- finde ich wenig zweckmäßig, zumal ein P-Konto immer ein P-Konto bleibt und hemmend wirken kann, wenn Du keinerlei negative Auskünfte hast. Du musst einfach gegen die Pfändungsankündigung Einspruch einlegen, Nachweise verlangen und evtl. einen Anwalt einschalten.

So müssen – entgegen der von den Sozialämtern gerne vertretenen Ansicht – Zahlungen für die Eltern grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn solche auch aus dem eigenen laufenden Einkommen ohne Probleme möglich sind. Nach den derzeit geltenden Richtlinien ist dies nur dann der Fall, wenn einem selbst mindestens 1.400,00 € monatlich netto und bereinigt (also z.B. nach Abzug eigener Schulden) verbleiben.Quelle:http://www.123recht.net/Wann-muss-ich-fuer-meine-Eltern-zahlen-__a37821.html Das betrifft eigentlich Ansprueche des Sozialamtes.Andere Forderungen haben es da sicher noch schwerer. LG gadus

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.. und koennen sie mir dann evtl. verraten wieso mein Konto dann gepfändet wird?

Ich verdiene mit sicherheit nicht mehr Geld.. kann es evtl daran liegen dass ein Monatlicher Dauerauftrag meiner Eltern mir gegenüber freie Bahn dafür gemacht hat? (Taschengeld) So habe ich im schnitt immer 500 €

Wie kann ich da irgendetwas gepfändet bekommen.. ?

@Kuchengabel1993

Da liegt sicher das Problem, da dieses Geld ja von deinen Eltern kommt.LG gadus

ich glaube nicht,dass das gültigkeit hat,wenn der betreffende in einer gemeinschaft mit seinen eltern lebt und von ihnen versorgt wird....

@verreisterNutzer

Und dennoch wird es gepfändet.. wunderbar....

unabhängig davon.. wenn diese schulden getilgt werden .. hat das langzeitfolgen für mich?

zb. liquiditätsverlust oder ähnliches?

@Kuchengabel1993

mein kommentar galt gadus....

da du in einer bedarfsgemeinschaft mit deinen eltern lebst und von ihnen die miete,essen usw. finanziert bekommst, zudem noch 100€ taschengeld bekommst,kannst du natürlich gepfändet werden

@verreisterNutzer

FALSCH!!! Natürlich kann nicht gepfändet werden, wenn das Konto auf seinen Namen läuft und die Schulden ebenfalls nicht. Auch die Zahlung vom Elterlichen Konto kann nicht zur Pfändung führen. Man kann nur für eigene Verbindlichkeiten zur Verantwortung gezogen werden und dann hat man immer noch einen Freibetrag von etwas über 1000,-€/Monat. Selbst in dem Augenblick wenn das Konto gesperrt wird, kann man das Konto in ein P-Konto umwandeln und hat hierdurch den nachträglichen Schutz, da erst nach zwei Wochen die Pfändung ausgeführt wird.

Wer hat dir denn mit der Pfändung gedroht? Um welche Angelegenheit handelt es sich? Dein Konto kann nicht aufgrund von Schulden deiner Eltern gepfändet werden; und ohne einen Titel zu deinen Ungunsten bzw. Titelumschreibung erst recht nicht.

Sorry .. ich bin ziemlich verwirrt inmoment.. Meine Frage an euch ist einfach nur:

Ist das was da mir droht rechtens?

Und wenn ja, wie komm ich da raus?

Ich vertraue meinen Eltern um ehrlich zu sein nur begrenzt.. deswegen muss ich solche sachen in der öffentlichkeit stellen und das ist mir wirklich sehr peinlich und unangenehm..

danke im vorraus.

Wie schon geschrieben ,es kommt drauf an auf wem die Schulden laufen,aber ein P- Konto schützt dich einstweilen vor der Pfändung ,du darfst auf diesen Konto jeden Monat einen Geldeingang von 1045@ haben ,das dir keiner nehmen kann.

Bist du Kontoinhaber ?

Wenn ja kann dein Konto nicht gepfändet werden es sei denn die Schulden laufen auf deinem Namen

Wenn Nein dann ist das Geld weg

Gibt es den V-Titel gegen Euch und wenn ja auf welchen Namen laufen die denn? bei Antwort melde ich mich wieder