Einzelzimmerzuschlag rechtens?

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Im Netz kursiert aus anwalt online immer der Satz

"Der Rückritt darf für die Mitreisenden keine Auswirkungen haben! (z.B. es darf keine zusätzliche Einzelzimmerpauschale von Mitreisenden gefordert werden) ..."

Leider ist nirgendwo ein Urteil oder Konkretes dazu auffindbar.

Rein von der Logik her ist ein Doppelzimmer bestellt worden, was auch genutzt werden dürfte. Der Reiseveranstalter ist für den Ausfall im Regelfall von der zwischengeschalteten Reise-Rücktrittsversicherung schadenfrei gestellt worden.

Also hat sich für den RV kein Schaden ergeben. Jetzt hat dieser dem Hotelier wie zuvor das Doppelzimmer zu zahlen. Sparen kann er nur, wenn er dem Hotelier ein Einzelzimmer zahlt und dennoch den vollen Reisepreis für das Doppel (durch Reisenden + Versicherung) kassiert.

Diese wohl übliche Praxis wäre also durchaus zu hinterfragen.

blutwurzel 
Fragesteller
 03.03.2013, 20:02

Zu meiner Frage hätte ich noch hinzufügen müssen, dass ich selbst etwa 800 Euro Stornogebühren zahlen mußte, weil ich die Reise so kurzfristig wegen Krankheit absagen mußte. Deshalb ist es doch nun eigentlich nicht rechtens, dass nun meine Begleitung den EZ-Zuschlag zahlen soll - oder??

Ja, ist leider üblich, steht auch in den Bedingungen.

Ja, natürlich. Vertrag ist Vertrag.

Sieh das Ganze doch mal aus der Perspektive des Hoteliers. Kann der etwas dafür, daß Du krank geworden bist?