Einzelunternehmen unentgeldlich an Partner übertragen - was ist zu beachten?

3 Antworten

Eine "Unternehmensübertragung" ist grundsätzlich nicht möglich. Du kannst nicht in die Rechtsnachfolge des Ehepartners treten. Du kannst nur selbst ein Unternehmen eröffnen. Dein Partner kann Dir die einzelnen Wirtschaftsgüter schenken. Der Buchwert kann dann aber nicht angesetzt werden.

Ohnelt 
Fragesteller
 29.11.2017, 06:28

Inzwischen habe ich Auskunft vom Steuerberater. Laut ihm ist die Ab- bzw. Anmeldung des Gewerbes auf der Stadt nicht das entscheidende. Wichtiger ist ein frei formulierter Vertrag zwischen den Ehepartnern, in dem steht, dass alle Waren, Geräte... einfach alles an die andere Person übertragen wird. Zum Buchwert. Der Partner führt also das Geschäft weiter. Da es sich um gemeinsam veranlagte Eheparter handelt, wäre es eh eine Nullnummer aus steuerlicher Sicht. Bei dieser Vorgehensweise spart man sich die Auflistung aller Gegenstände. Außerdem könnte man z.B. Abschreibungen einfach weiter laufen lassen.

Meinungen hierzu?

sr710815  29.11.2017, 17:00
@Ohnelt

bei der Gewerbeabmeldung wird das Finanzamt von der einen Person wohl auch noch dies als einmaligen versteuern.

Dann folgen womöglich noch Steuervorauszahlungen. 

Vorsteuer zurückzuzahlen. Dann quasi Überführung ins Privatvermögen der einen Person bei Abmeldung.

Bakaroo1976  29.11.2017, 20:08
@Ohnelt

Die Gewerbeab- und Anmeldung hat nichts damit zu tun. Das stimmt. Hat aber auch niemand behauptet. Wenn Dein StB das so sagt, meinetwegen. Eine Unternehmensübertragung ist es aber, wie gesagt, nicht. Du trittst nicht in die Rechtsnachfolge.

lt. Auskunft im neuen Wiso Steuersparbuch-Magazin wird es wohl schwierig.

Letztendlich wird eine Schenkungssteuer fällig. Dann gab es einen Fall, wo das Geld dann überwiesen wurde.

Bakaroo1976  28.11.2017, 19:34

Boah eh - laut Wiso Steuersparbuch-Magazin. Dat is ja mal ne tolle Rechtsquelle.

sr710815  29.11.2017, 16:57
@Bakaroo1976

Du alter Quälgeist. Hier mal vom Bundesfinanzhof: II R 41 / 14 sowie R 33 / 10.

Schenkungssteuer

Man fragt den Steuerberater des Einzelunternehmers.