Muss man eigentlich die Post öffnen?

5 Antworten

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Das ist rechtlich klar geregelt: ohne ausdrückliche Genehmigung darfst Du die nicht öffnen. Ohne Vollmacht, darfst Du nicht mal ein Einschreiben entgegen nehmen.

Eigentlich darf man nur seine eigene Post öffnen.

In einer Ehe sollte aber schon so viel Vertrauen da sein, dass man mal die Post des Partners öffnen kann (wir handhaben das so) - es könnte ja was Wichtiges wie eine Terminsache sein.

Hallo, prinzipiell musst du Post, die nicht an dich adressiert ist, nicht öffnen. Außerdem darfst du die Post auch nicht öffnen, laut Postgeheimnis. Wenn der Ehepartner dem anderen aber die Erlaubnis erteilt, die Post während seiner Abwesenheit zu öffnen (gerade bei Ehepaaren üblich), dann ist das in Ordnung.

Grundsätzlich gibt es ja das Briefgeheimnis. Dementsprechend musst du die Post auf keinen Fall öffnen. Ob du es, ohne ausdrückliche Erlaubnis, darfst weiß ich nicht. Im Zweifelsfall nein.

Das ist eine Sache der Absprache. Ohne diese würde ich die Post nicht einfach öffnen.