Ist ein Maschinenschein immer notwendig?

2 Antworten

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Der Versicherungsschutz besteht, selbst wenn das Unternehmen nicht bei der BG gemeldet ist. Ein Maschinenschein ist nicht zwingend erforderlich, eine Unterweisung alle 2 Jahre ist zu wenig. Über die möglichen Gefahren muss zwingend mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Solche Maschinenlehrgänge bietet die BG Holz und Metall übrigens kostenfrei an und wenn Du bei einer anderen BG versichert bist kannst Du einen Antrag auf Kostenübernahme stellen (vor Lehrgangsbuchung). Der Unternehmer hat sich immer davon zu überzeugen, dass die Mitarbeiter geistig und körperlich für die Arbeiten geeignet sind. Eine Gefährdungsbeurteilung ist in jedem Fall zu erstellen (für das Arbeiten an den Maschinen) Am besten Du wendest Dich an den für Dich zuständigen Mitarbeiter der Prävention und bittest um eine Beratung.

Hoi.

Der Versicherungsschutz gilt unabhängig von den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen. Er besteht einfach Kraft des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses. Unversichert sind jedoch grundsätzlich die freien Mitarbeiter(die könnten sich freiwillig versichern).

Eine andere Frage ist dann ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften, wenn eben keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder keine sachgerechte Einweisung durchgeführt wird.

Hier findest man sicherlich die notwendigen Infos: http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?QPX=TUlEPTEwMDEmQ0lEPTEwMDAy

Sonst wende dich ebne an die BG Holz und Metall (ww.bghm.de).

Ciao Loki