Einstweilige Verfügung zurücknehmen?

4 Antworten

Wen du die verhandlung gewinst mus dein ex auch deine Anwaltskosten zahlen und auch die Gerichtskosten die kosten sollten kein grund sein das du das deswegen zurückziehst den dan denkt er er kann so weitermachen .Auch gibt es kosten beihielfen und zb auch eine kostenlose beratung für dich zb mit einem beratungsschein vom Amtsgericht und soltest du doch deinen Anwalt bezahlen müssen kann man auch solche Rechnungen abstottern.

Im schlimsten fall müstest du die Verwakltungskosten bzw die Gerichtskosten und unter umständen seinen Anwalt bezahlen..

Außerdem woher wilst du wissen das es bei ihm nur eine Drohung bleibt wen er jetzt damit durchkommt?

Nadynlia 
Fragesteller
 26.12.2015, 11:08

Klar, da kann ich nicht sicher sein....aber ich habe echt kein Nerv mehr. Was nutzt mir das Zettel, wenn er mich tatsächlich angreift? Ich weiß nicht wie die Verhandlung endet...außer meiner Aussage gibt es keine Beweise...und ich befürchtete am Ende bleibe ich auf den Kosten sitzen. Und ich will ihn nicht mehr sehen...vor allem vor Gericht.

Markus1804  26.12.2015, 14:50
@Nadynlia

Ein Verstoß "gegen den Zettel" (Du hast immer noch nicht gesagt, welchen Inhalt die EV hat) dürfte Zwangsgeld bzw. Zwangshaft nach ziehen. Und zwar sofort ohne Verhandlung. Wenn er im Gefägnis sitzt, dann kann er nichts machen.  Ohne "Zettel" könnte er Dich praktisch jede Woche einmal treffen und verprügeln und es würde nichts  passieren. Er könnte einfach weitermachen und niemand könnte ihn aufhalten. Willst Du lieber ständig von ihm angegriffen werden, ihn ständig sehen und in ständiger Angst leben, dass es bald wieder soweit ist, als ihm einmal vor Gericht gegenüber zu sitzen ? Kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen.

Hallo,

nur um von den richtigen Begrifflichkeiten zu sprechen: Die Verfügung hast du bei deinem zuständigen Amtsgericht erwirkt? Ein polizeiliches Kontaktverbot wäre sowieso nur 10 Tage gültig...

So wie ich es aus deinen anderen Kommentaren rauslese, reden wir hier aber wirklich über eine eine Verfügung:

Dass bei einem Sieg von dir vor Gericht die Kosten von deinem Ex zu tragen sind, ist ja bereits mehrfach beschrieben worden. Du sagst, dass du ihn aber nicht mehr sehen willst: Das ist möglich. Du hast die Möglichkeit deine Zeugenaussage von einem Anwalt verlesen zu lassen, wenn du dich selber nicht in der Lage fühlst, ihm noch einmal zu begegnen.

Du kannst dich auch bei https://www.weisser-ring.de/internet/ informieren. Dies ist eine Vereinigung, welche unentgeltlich Opfern von Straftaten hilft.

Wenn du die Verfügung zurückziehst, musst du bisherige Kosten übernehmen. Diese sind je nach aktuellem Stand unterschiedlich. Informier dich darüber am besten bei deinem AG.

Sollte dir ein Anwalt zu teuer sein, hast du das Recht auf Prozesskostenhilfe:

1. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen, wenn die Partei zur Zahlung der Prozesskosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten in der Lage ist, die Sache Aussicht auf Erfolg bietet und keine Mutwilligkeit vorliegt.

Auch dies ist mit deinem AG abzuklären.

Du sagst, dass du keine Lust mehr auf den Stress mit deinem Ex hast. Dennoch würde ich dir empfehlen, die Verfügung nicht zurückzuziehen. Wenn er dich - solange die Verfügung gültig ist - aufsucht, hat die Polizei die Möglichkeit ihn in Sicherungsgewahrsam zu nehmen.. außerdem begeht er eine Straftat... ohne Verfügung könnte er dich wieder "gefahrlos" kontaktieren etc...

Viel Erfolg!

Nadynlia 
Fragesteller
 26.12.2015, 13:41

Danke! Ich habe beschlossen eine Beratung beim RA zu holen....

Die EV will ich zurücknehmen. Nur halt die Folgen muss ich abklären. Nicht dass ich mir selbst schade.

Und dann will ich alles alles wie ein Albtraum vergessen. Denn schon jetzt habe ich schlimme gesundheitliche Probleme wegen der Sache...

Dommie1306  26.12.2015, 13:46
@Nadynlia

Hey,

RA sollte die beste Entscheidung sein.. wie gesagt wenn du dir die Kosten nicht leisten kannst, gibt es die Möglichkeit für finanzielle Unterstützung.

Ich wünsch dir alles Gute

Nadynlia 
Fragesteller
 26.12.2015, 13:52
@Dommie1306

Muss hält bisschen sparen...

Aber wenn die Sache vom Tisch ist, kann ich freier atmen.

Danke Dir!

wenn du die Verhandlung gewinnst, dann musst du nichts bezahlen, sondern dein Ex muss alle deine Kosten tragen. Deshalb solltest du - sofern du bis jetzt immer ehrlich warst und auch nicht übertrieben hast - auf jeden Fall die Verfügung nicht zurückziehen. Wenn du sie jetzt zurück ziehst, hast du für sehr lange Zeit keine rechtliche Handhabe mehr gegen deinen Ex und er kann machen was er will, denn man wird dich erstmal nicht mehr ernst nehmen, wenn du zur Polizei gehst wegen ihm. Also durchziehen!!!!!!

Nadynlia 
Fragesteller
 26.12.2015, 11:29

Was hat denn das mit der Polizei zu tun?? Die Anzeigen bleiben! Und ich werde drauf bestehen, dass es alles so war, weil es die Wahrheit ist. Aber die Verfügung will ich zurückziehen...ich will kein Gericht. Und das ist der einzige Grund. Was er mir angetan hat, bleibt...

tapri  26.12.2015, 14:04
@Nadynlia

es wird in der Akte stehen dass du du die EV zurückgezogen hast. Wenn du also beim nächsten Übergriff von ihm die Polizei rufst, werden auch die fragen, warum du sie zurück gezogen hast. Wie gesagt, du machst dich unglaubwürdig und ihm gibst du damit zu viel Spielraum.

Nadynlia 
Fragesteller
 26.12.2015, 14:21
@tapri

Da hast du recht. Ich werde Rest meiner Ersparnisse dem RA zählen so dass er mir hilft die EA ohne Folgen für mich zurückzunehmen.....mal schauen was er so sagt.

Aber Polizei kennt meine Lage. Also unglaubwürdig werde ich nicht vorkommen. 

Markus1804  26.12.2015, 14:56
@Nadynlia

Und was erhoffst Du Dir davon, dass die Polizei Deine Lage kennt ? Was soll die Polizei machen, die Deine Lage kennt ? Ich kann Dir sagen: Sie kann und wird rein gar nichts tun. Was soll sie auch tun ?? 

tapri  26.12.2015, 16:07
@Markus1804

die kann nur was tun, wenn du die EV hast, also zieh es durch!

wenn Du die EV "zurückziehst" wirst Du auf jeden Fall jede Menge Kosten zu tragen habe. Denn die Kosten der EV hat ja bislang der Gegner bezahlt. Diese und womöglich die weiteren Kosten für das bereits begonnene Gerichtsverfahren bleiben dann bei Dir liegen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass ein Verzicht schwerwiegende langfristige Folgen für Dich haben kann. Denn angenommen Dein Ex verhält sich später noch viel schlimmer, so dass eine (erneute) EV unumgänglich wäre, wirst Du schwer eine neue bekommen, wegen Verwirkung. 

Außerdem wird Deine Strafanzeige genau 0,0 bewirken. Das Verfahren wird eingestellt oder Dein Ex muss 100 € oder so zahlen. Das hilft Dir 0,0. Sogar wenn Dein Ex Dich angreift und verletzt, wird er wohl nicht eingesperrt und kann jeder Zeit zu Dir gehen und alles tun was er will. Das Strafrecht schützt nicht das Opfer, sondern es bestraft (theoretisch) den Täter. Das Strafrecht hilft Dir überhaupt nicht. Kein bisschen. Dafür ist das Zivilrecht mit seinen EV da. Wenn Du dann verletzt im Krankenhaus liegst und Dein Ex vor der Krankenhaustür wartet, wirst Du feststellen, dass es wohl der größte Fehler war, die EV zurückzuziehen. Denn nach einem Rückzug eine neue zu bekommen, wird sehr schwer. Zumindest wird der Beklagten-Anwalt alles dagegen unternehmen. Und wenn er gut ist, bleibts dabei. Was war denn der Inhalt der EV ?

Nadynlia 
Fragesteller
 26.12.2015, 13:35

Es steht dass er mich nicht anrufen, anschreiben und näher als 50 m zu mir kommen darf.

Klar,ich verstehe, dass es immer noch ein Risiko besteht, dass er mich angreift. Aber ich halte es für gering....

Ich schäte es wird doch günstiger die EV zurückzuziehen. Was Kosten und Nerven angeht. 

Aber ich habe noch einen Termin beim Anwalt...ich will auch nicht unglaubwürdig vorkommen und nur mir selbst schaden.

Danke für deine Antwort!