Einspruch auf Abizeitungsartikel gültig?

5 Antworten

Grundsätzlich steht es jeder Person zu, von einem Gericht klären zu lassen, ob sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist durch eine Veröffentlichung!

Manchmal hat die Person auch schon vor einer mutmaßlichen Tat einen Unterlassungsanspruch, siehe da. Diesen Anspruch kann sie häufig auch durchsetzen durch das Verlangen einer strafbewährten Unterlassungserklärung.

Die Person kann eine natürliche Person sein (Lehrerin usw.) oder eine rechtliche Person (Schule, Schulleitung usw.).

Alle diese Ansprüche erlöschen nicht dadurch, dass man der Person die Veröffentlichung vorab zeigt!

Eine Weisungsbefugnis eines Lehrers oder einer Schulleitung, einen Text oder ein Bild zu veröffentlichen und zu verbreiten, könnte aber nur für den Raum der Schule gelten.

Anders bei einer Unterlassung und bei Schadensersatz: Davon wäre auch eine Verbreitung außerhalb der Schule betroffen!

Gruß aus Berlin, Gerd

Warum möchte sie denn gegen euch klagen? Bzw. gegen wen denn genau? Die Herausgeber der Abizeitung?!

Ich denke, ihr solltet versuchen, das entspannt zu lösen und das Gespräch mit ihr suchen. Vielleicht findet ihr einen Kompromiss - Beleidungen werden gestrichen, aber eine faire Beurteilung der Lehrerin sollte möglich sein. Schließlich hat sie euch und eure Leistungen auch mehrere Jahre benotet...

Klagen will sie ? Wieso ? Hat sie gesagt weshalb, weswegen, warum, wieso ?

Schlecht über jemanden schreiben darf man nicht, das versteht sich von selbst.
Auch persönliche Daten darf man nicht veröffentlichen, Sachen wie "geboren wo wann wie warum", Postadresse, Wohnadresse, Telefonnummer und so. Nicht mal ihr Foto, ohne ihr Einverständnis.
Nur ihren Namen und daß sie Lehrerin für die und das für euch war. Und Kompliment machen.

Geht zum Direx, fragen.

Im schlimmsten Fall könnt ihr das mit Etiketten überbapschen, oder gar die Seite herausreißen.

Wir hier wissen ja nicht, was ihr geschrieben habt, noch was sie dagegen hat.

Auf jeden Fall berechtigten Rechtsstreit vermeiden !

Es könnte ja auch sein, daß sie vielleicht selber Meinung hätte abgeben wollen, es aber aus Rücksicht auf euch nicht gemacht hat ? Sachen wie Sauklasse, faul, Störenfriede, nicht zu bändigen, fast alle immer verquer, beleidigend, angriffslustig, beängstigend, niemand lernte, ich war da immer nur da um Rolle zu spielen, mit Panzerweste und Schutzhelm ?

Wenn sie verweigert, hat sie bestimmt einen Grund dafür. Diesen kennen.All solches können wir aus der Entfernung nicht wissen.
Versuche, zu freundlicher Einigung zu kommen. Euch nicht aufdrängen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Benni1999675 
Fragesteller
 26.06.2018, 16:50

Wir haben jetzt vom Rechtsanwalt der Schule eine Unterlassungserklärung vorgelegt bekommen, damit unser Film für den Abischerz und die Absolvia vernichtet werden

Gege3210  26.06.2018, 19:50
@Benni1999675

Na, dann habt ihr ja den Senf. Öh, die Antwort..

Was konkret möchte sie denn "beklagen"?

Was sollte eine solche Klage nach Verteilung dieser ABI-Zeitung nach bringen? Einen öffentlichen Widerruf in der nächsten Ausgabe?

Im schlimmsten Fall - besorgt Euch Adressaufkleber und klebt das Konterfei + Artikel zur besagten Person ab.

Auf welcher Grundlage möchte Sie denn klagen?

Fühlt sie sich beleidigt?

Und was will Sie mit der Klage erreichen? Unterlassung? Das ist dann zu spät, wenn die Zeitung schon verteilt ist.

Benni1999675 
Fragesteller
 26.06.2018, 11:51

Es gehe ihr ums "Prinzip". So weit wie es geht haben wir alle Möglichkeiten einer potenziellen Klage ausgeschlossen. Jetzt geht es ihr um die "Außenwirkung"... Wir wollen halt einen Rechtsstreit so gut wie möglich verhindern.

germanils  26.06.2018, 11:54
@Benni1999675

Das klingt total Wischiwaschi. Welche Außenwirkung denn? Die Zeitung bekommen doch eh nur Schüler und deren Angehörige zu sehen. Steht irgendetwas falsches oder ehrenrühriges drin? Oder könnte ein Verstoß gegen DSGVO vorliegen?

Ich würde mal mit dem Direktor sprechen, vielleicht kann der auf die Kollegin einwirken, sich nicht querzustellen.