Einschreiben Privat oder Behördlich?
Land: Österreich
Soweit ich weiß gibt es zwei Möglichkeiten ein Einschreiben mit Rückschein zu bekommen:
1) Eine Privatperson schickt das Einschreiben an mich.
2) Eine Behörde schickt das Einschreiben an mich (RSa,RSb,...).
Wenn man nun nicht anwesend ist dann hinterlässt ja der Postbote einen Abhol-vermerk mit einer Adresse wo man das Einschreiben abholen kann.
Soweit ich weiß gilt das Einschreiben im Fall 1) erst als zugestellt wenn man es tatsächlich von der Abholstelle abholt. Falls man es nie dort abholt dann gilt das Einschreiben als nie zugestellt und gesetzte Fristen in dem Einschreiben sind ungültig
Soweit ich weiß gilt das Einschreiben im Fall 2) bereits einen Tag nach dem der Abhol-vermerk im Briefkasten ist als zugestellt. Wenn man das Einschreiben nie abholt gilt es trotzdem als zugestellt und gesetzte Fristen im Einschreiben sind gültig.
Ich habe nun einen Abhol-vermerk in meinem Briefkasten gefunden. Wie kann ich anhand des Abhol-vermerks feststellen ob es sich um ein normales einschreiben also Fall 1) oder um ein Behördliches Einschreiben also Fall 2 handelt?
5 Antworten
steht meist nur am Brief selber daruf, ob er RSa, RSb oder nicht an Postbevollmächtigte ist.
Die gelben Schmierzettel werden meist äusserst schlampig bekritzelt, sodass nicht immer ersichtlich ist um welchen Brieftyp es sich handelt.
mit viel Glück steht am gelben Zettel eine Aktenzahl drauf (z.B. Gericht). Aufgrund der inzwischen häufigen Schlamperei bei der Post sollte man sich einen Account auf post.at anlegen. Dort wird dann der Brief genauer erfasst und regisitriert, sobald er in der Postfiliale vor dem Austragen durch den Postboten dort ankommt.
Der Brief gilt als zugestellt.
Und wenn der zusteller nichts auf den Zettel schreibt weisst du nicht woher er kommt.
Allerdings kommt dass zm bei mir ganz selten vor. Sonst kann ich immer entziffern woher er kommt.
Wie kann ich anhand des Abhol-vermerks feststellen
Ich würde einfach zur Post gehen und den Brief dort abholen - und zwar so schnell wie möglich. Erstens weißt Du dann, wer ir geschrieben hat und zweitens hättest Du, wenn es sich um ein behördliches Schreiben handeln sollte, mehr Zeit zu reagieren.
Falls man es nie dort abholt dann gilt das Einschreiben als nie zugestellt und gesetzte Fristen in dem Einschreiben sind ungültig
Vorweg: Die genaue Rechtslage in Österreich ist mir unbekannt.
In Deutschland ist es aber so, dass im Fall der vorsätzlichen Zugangsvereitelung (Einschreiben wird nicht abgeholt, weil man genau das bewirken möchte, was Du oben beschreibst) der Zugang dennoch fingiert wird.
Das ist dann im Wesentlichen dieselbe Zugangsfiktion, wie Du sie für behördliche Schreiben nennst.
anhand des Abholvermerks gar nicht. Da steht halt nur dass du den Brief (Adresse) abzuholen ist, mit diesem Zettel.
bei den Briefen ist eine persönliche Übergabe vermerkt.
Das heißt auch bei Behördliche Einschreiben (RSa,RSb,...) wird der normale gelbe Schmierzettel hinterlegt und kein besonderer Vermerk welcher es gleich ersichtlich macht das es sich um ein besonderes Einschreiben handelt?