Was passiert, wenn ein Einschreiben nicht entgegengennommen wird?

5 Antworten

Die eine besagt, dass der Brief somit als zugestellt gilt und der Empfänger einen Abholschein hat und 7 Tage zeit, den Brief auf der Post abzuholen.

Üblicherweise Nein. Wenn im Einzelfall der Empfänger mit einer Kündigung rechnen musste und so bewusst deren rechtzeitigen Zugang verhindert, kann ein Gericht das trotzdem als zugestellt ansehen. Das ist aber nicht der Regelfall!

Die andere besagt, dass der Brief solange als nicht zugestellt gilt, bis der Empfänger ihn entgegengenommen hat.

So ist es.

Oder ist ein Einwurfeinschreiben besser?

Ja. Die bessere von zwei nicht optimalen Varianten.

Kann der Empfänger behaupten, es wäre nicht in seinem Briefkasten gewesen?

Behaupten kann man das immer. Man kann auch behaupten, einen leeren Briefumschlag bekommen zu haben.

Wenn das Einwurfeinschreiben oder der Abholschrein des Einschreibens mit Rückschein also im falschen Briefkasten landen, kann der AG dann sagen, dass er diesen Briefkasten selten leert und somit die Kündigung zu spät eingegangen ist?

Beim Einwurfeinschreiben ist das das Problem des Empfängers. Beim Übergabe-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein ist es nicht zugegangen.

kann der AG dann sagen, dass er diesen Briefkasten selten leert und somit die Kündigung zu spät eingegangen ist?

Der AG kann sagen, was er will. Es ist allein sein Problem, ob er Post liest oder nicht. Die Kündigung ist mit Einwurf in den Briefkasten zugestellt.

Einschreiben + Rückschein ist so ziemlich die schlechteste aller Zustellarten. Gerade wenn es um die Einhaltung von Fristen geht.

Das Einwurfeinschreiben ist da schon besser.

Denn sobald das im Briefkasten ist gilt es als zugestellt.

Ob und wann der Empfänger seinen Briefkasten leert und die Kündigung liest ist völlig egal.

Einschreiben + Rückschein gilt erst als zugestellt wenn es entgegen genommen oder bei der Post abgeholt wird.

elevenmoons 
Fragesteller
 24.03.2016, 09:37

Und wenn der AG beim Einwurfeinschreiben sagt, es hättenichts in seinem Briefkasten gelegen?

anitari  24.03.2016, 09:47
@elevenmoons

Tja, dann bist Du in der Beweispflicht. Das und wann das Kündigungsschreiben eingeworfen wurde.

Bei Einwurfeinschreiben bekommst Du einen Beleg mit der Sendungsnummer. Die kannst Du online verfolgen und dann den Einwurfbeleg ausdrucken.

Wenn derartige Probleme bei Zustellung zu erwarten sind sollte man am besten die Kündigung, ohne Umschlag, + einem Zeugen persönlich abgeben und sich den Erhalt auf eine Kopie bestätigen lassen oder, am aller sichersten, von einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

elevenmoons 
Fragesteller
 24.03.2016, 15:03
@anitari

Ich glaube eher weniger, dass er die Kündigung nicht annimmt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass er sagt, sie sei zu spät eingegangen o.ä., um die Kündigungsfrist zunichte zu machen, damit er mir eine reindrücken kann. Aber das ist eigentlich egal. Theoretisch bin ich in einer Situation, die mir sogar eine fristlose Kündigung ermöglicht. Das ist mir aber zu viel Anwaltsstress und vielleicht hab ich ja Glück und kann diesen ganzen Anwaltskram umgehen. Und wenn nicht, hab ich es wenigstens versucht.

imager761  25.03.2016, 07:05
@elevenmoons

Die einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist betrüge mindestens 28 Kalendertage von der Kenntnisnahmemöglichkeit ab Zugang zu üblichen Geschäftszeiten in seinen Machtbereich bis zum 15. oder Monatsletzten.

Einen vorfrsitigen Aufhebungvertrag kann man jederzeit anbieten und dabei durchaus auf die Gründe einer fristlosen Künbdigung verweisen.

Die andere besagt, dass der Brief solange als nicht zugestellt gilt, bis der Empfänger ihn entgegengenommen hat.

So ist es richtig. Kündigungen sind empfangsbedürftig. Solange die Kündigung lediglich abholbereit lagert, weil sie dem Empänger nicht übergeben werden konnte oder gar nach Ablauf der Frist an den Absender  reutouniert würde, ist diese Möglichkeit für den Gekündigten schlicht nicht gegeben.


Oder ist ein Einwurfeinschreiben besser?

Ja. Denn mit Zugang in seinen Machtbereich gibt es die Möglichkeit des Gekündigten zur Kenntnisnahme - im Gegensatz einer Lagerung, auf die er keine Zugriffsmöglichkeit hätte.

Ob und welche seiner Breifkästen er überhaupt oder wann  leert oder die Kündigung liest, wäre sein Problem, nicht deins :-)


Kann der Empfänger behaupten, es wäre nicht in seinem Briefkasten gewesen?

Können schon, dem stünde aber die dokumentierte Zustellung entgegen.

G imager761


elevenmoons 
Fragesteller
 24.03.2016, 09:40

Das heißt der AG stünde in der Beweispflicht, dass der Brief bei ihm nicht zugestellt wurde?

imager761  24.03.2016, 09:50
@elevenmoons

Bei einem Einwurfeinschreiben wäre dem so. Die Dokumentation des Zustellers bescheinigt Zugang in seinen Machtbereich.

Bei einem Übergabe-Einschreiben (mit Rückschein) gilt die Zustellung solange als nicht erfolgt, wie sie vom Empfänger unterschrieben würde.

In beiden Fällen gilt übrigens fristschädlicher Zugang: Ein außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zugestellter Breif gilt erst mit nächstmöglichem Werktag als als zur Kenntnis genommen. Wäre dies der 1. oder 16. eines Kalendermonats, verschiebt sich der Beedigungszeitpunkt entsprechend, § 622 (1) BGB :-)

G imager761

AalFred2  24.03.2016, 10:17
@imager761

Naja, in Anbetracht der Kündigungsfrist von 4 Wochen, kann man weder den 1. noch den 16. so konkret als problematischen Termin benennen. Eigentlich nur im Februar.

Wenn Du Einschreiben(Rückschein) oder Einwurfeinschreiben nicht machen möchtest, dann nimm den Brief, lass die Kopie von einer3.neutralen Person unterschreiben, mit Datum und Uhrzeit. Dann hast Du einen Zeugen(in), der bestätigen kann, das die Kündigung im Briekasten gelandet ist. Ist auch eine gute Möglichkeit.