Gilt ein Einschreiben als Zugestellt, wenn...
Ab wann gilt ein Einschreiben mit Rückschein als zugestellt?
Ich warte seit ca. einer Woche auf den Rückschein. Nun habe ich über die Deutsche Post den Status abgefragt und feststellen müssen, dass der Empfänger den Brief nicht abgeholt hat. Zählt das trotzdem als zugestellt, wenn der Empfänger sich auch nicht beim Postamt blicken läßt?
Des Weiteren: Welche Wertigkeit hat in diesem Fall ein Fax, welches vorab gesendet wurde und per Sendebericht auch belegbar ist?
14 Antworten
Ein Einschreiben mit Rückschein wird immer zugestellt und die Post wartet nicht, bis der Empfänger es "abholt". Falls er nicht anwesend sein sollte und der Postbote es nicht persönlich abgeben kann, gilt es rechtlich als zugestellt, wenn er es im Briefkasten einwirft, da jeder verpflichtet ist, diesen in den "üblichen Zeiten", also tagsüber zwischen 8 - 20 Uhr zu leeren. Wenn der Empfänger im Urlaub ist, ist das nicht dein Problem oder das der Post, sonst könnte er den Briefkasten gleich abschrauben. Ein Fax hat ebenfalls eine Wertigkeit mit Sendebereicht, jedoch ist das umstritten, das Einschreiben ist sicherer! Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, der vom Gericht zu meinen Gunsten ausgelegt wurde.
Zustellung nur, wenn wirklich zugestellt wurde. Holt der Empfänger die Sendung nicht auf der Post ab, ist auch nicht zugestellt.
Schick ein zweites Einschreiben als Einwurf - ohne eigenhändige Unterschrift - mit Rückschein. Dann gilt der Einwurf als zugestellt.
zugeställt ist es wen die person es erhalten hat ansonsten nicht.
Das gilt aber nicht für amtliche Briefe mit Zustellurkunde. Die gelten immer als zugestellt wenn die Zustellurkunde zurüch an das Amt geht. Auch wenn der Brief nur in den Briefkasten geworfen wurde und sogar, wenn es ein falscher Briefkasten oder eine falsche Adresse war.
Bei nicht behördlichen Briefen, wie in Deinem Fall, gilt die Benachrichtigung noch nicht als zugestellt! Du hast die Wahl mit der Zustellung + zeugen, einem Einwurfeinschreiben! oder einem Fax. Am sichersten wäre die SElbstzustellung einschließlich Zeugen - dieser sollte aber bei ganz wichtigen Dingen auch den Inhalt gesehen haben und bezeugen können. Einwurfeinschreiben gilt auch als zugestellt, wenn der Empfänger verreist ist - aber man hat keinen Beweis, über den Inhalt. Faxe gelten vor Gericht ebenfalls als zugestellt! Solltest du keines haben, kann man von der Post aus faxen.