Wann gilt ein Einschreiben als zugestellt, wenn man es von der Post abholen musste?

8 Antworten

Bei einem Einwurfeinschreiben erfolgt die Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten. Der Briefträger bestätigt die Zustellung schriftlich. Damit gilt der Brief als zugestellt.
Ist für die Zustellung die Unterschrift des Empfängers notwendig, dann kann die Zustellung nur an dem Tag gültig sein, an dem der Brief gegen Unterschrift in die Hände des Empfängers kommt. Bei der Mitteilung im Briefkasten kann es sich ja um alles mögliche handeln, um Sendungen von anderen Leuten usw, schließlich steht dort nichts drauf, woraus ersichtlich ist, woher der Brief kommt und was darin ist. Es ist lediglich eine Benachrichtigung, daß ein erfolgloser Zustellversuch unternommen wurde und die Sendung zur Abholung bereit liegt. Die Zustellung erfolgt dann durch die Abholung.
Ggfs kann auch die Post das Zustelldatum bestätigen.

Es geht nicht um den Tag der Zustellung sondern um den Tag des "Zugangs".

Zugang bedeutet, dass das Schreiben so in den sogenannten Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist, dass er von dem Inhalt Kenntnis nehmen konnte.

Die Postfiliale gehört nicht zum Herrschaftsbereich des Empfängers.

ja so in etwa dachte ich mir das auch, nur gibt es dafür ein gesetz ? also meinst du dass er 2.1.2009 als zustellungsdatum gilt ?

einwandfreie Antwort von heinmück

Oh Mist, so 100pro sicher bin ich jetzt nicht. Beim Einwurfeinschreiben (das ES wird in den Briefkasten gesteckt) gibt der Abs. am Postschalter einen Beleg mit der Adr. des Empf. ab. Auf diesen B. (den der Abs. wieder zurück kriegt)kommt dann soviel ich weiß ein Stempel, wann das ES bei der Post abgegeben wurde. Ebenso beim "einfachen" Übergabeeinschreiben. Beim Ü.ES gibt es manchmal noch einen sog. Rückschein. Auf dem muß der Empf. (oder ein Bevollmächtigter)am Schalter unterschreiben, wenn er das Schreiben bei der Post abgholt. Die Post macht da 'nen Vermerk (Datum und Unterschrift) drunter. Den RS bekommt der Abs. wieder zurück. Ach ja, genau wie ihr bekommt der Empf. vorher eine Benachrichtigungskarte, wenn ein ES für ihn bei der Post vorliegt. Hoffe, ich hab's einigermaßen verständlich erklärt.

zugestellt am 29.12.

was anderes ist es, wenn du im Urlaub bist und du deshalb z.B. eine Einspruchsfrist verpaßt, dann gilt das Datum der Kenntnisnahme, also Tag der Abholung....der Urlaub muß aber im Zweifelsfall nachgewiesen werden

Entscheidend ist, wann der Postler da war und die Benachrichtigung eingeworfen hat.