Wie müssen meine Dienstleistungen versteuert werden?

4 Antworten

Jetzt mal unabhängig von der Frage der Versteuerung - Du solltest bei Portrait- und Hochzeits- fotografie ein wenig vorsichtig sein. Ich habe früher selbst viel fotografiert (analog). Hier kannst Du schnell Probleme bekommen mit den ortsansässigen, niedergelassenen Fotografen. Denn Portraitfotografie kann noch immer als Handwerk angesehen werden - und dann bekommst Du Probleme mit der Handwerksrolle.

derguender 
Fragesteller
 25.12.2012, 19:12

Okay ^^ Es handelt sich eigentlich nicht um Portraitfotografie, deshalb gehe ich von so einem Worst-Case-Szenario mal nicht aus. ;) Ich werde aber auf jeden Fall die Augen offen halten, vielen Dank! Kann mir noch einer auf die Frage mit der Versteuerung antworten?

Geochelone  26.12.2012, 10:26

Fotograf ist ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B zur HwO). Daher braucht man keiner Qualifikation. Man muss sich zwar in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dann kann man auch keinen Ärger mit anderen Fotografen oder der Kammer bekommen.

DerHans  26.12.2012, 10:42
@Geochelone

Trotzdem muss es als "Gewerbe" angemeldet werden, sonst ist es Schwarzarbeit. Dann gibt es nicht nur Ärger mit der Handwerkskammer.

Für ein Gewerbe gibt es keine Untergrenze. Es ist anzumelden.

Für die Einkommensteuer ist der Gewinn zu ermittlen (= Einnahmen - Ausgaben - Fahrtkosten - Abschreibungen). Das Ergebnis muss in Anlage G zur Einkommensteuererklärung. Ob tatsächlich Steuer zu zahlen ist, hängt davon ab, ob man mit allen Einkünften über den Grundfreibetrag von 8004 € kommt.

Umsatzsteuer: Man kann die Kleinunternehmer-Regelung wählen und dann wird dieses Thema sehr einfach.

Krankenkasse: Bei einem Gewinn von > 375 € (2012) bzw. > 385 € (2013) im Monatsdurchschnitt ist man nicht mehr familienversichert, sondern muss selbst KK zahlen.

Ausführlich: http://klicktipps.de/gewerbe.php

Grundsätzlich ist jedes Einkommen zu versteuern. Aber erst ab einem tatsächlichen zu versteuernden Betrag von mehr als 8.004 € musst du wirklich Steuern zahlen. Eine Steuererklärung musst du dann auf jeden Fall erstellen. Wenn du keine Gewerbe gründest, ist das reine Schwarzarbeit und strafbar.

Kein Gewerbeschein gilt nur wenn deine Arbeiten vorwiegend künstlerischen Charakter haben !, dann gilt du als Freiberufler !

Sonst bruchst du einen Gewerbeschein ! Du kann dich nach UST§19 von der Umsatzsteuer befreien, gilt bis €13500,-

Helefant  25.12.2012, 21:31

Die Grenze des § 19 UStG liegt bei 17.500 €.