Wie Steuererklärung für UG und separates Gewerbe wenn keine Einnahmen?
Liebe Steuererklärende,
ich muss dringend im heutigen Laufe des Tages meine Steuererklärung für 2015 anfangen und erledigen. Es gibt allerdings ein paar offene Fragen wobei ihr mir hoffentlich helfen könnt. Nachfolgend der Sachverhalt.
1) Einkommensteuererklärung als Privatperson mit Gewerbe
- seit 2011 habe ich neben meiner Vollzeitstelle ein Gewerbe
- für dieses Gewerbe gab es 2015 keine Einnahmen
- es wird neben der Einkommenssteuererklärung allerdings auch eine Umsatzssteuererklärung für die gleiche Steuernummer verlangt
Muss ich Anlage G ausfüllen und die 0€ Einnahmen angeben? Muss ich eine separate Umsatzssteuererklärung dafür machen? Ist eine EÜR erforderlich?
2) Steuererklärung für UG
- UG wurde im August 2015 gegründet
- Gewerbe wurde im Dezember 2016 angemeldet
- minimaler Betrag als Stammkapital eingezahlt
seitdem gingen nur Kontoführungsgebühren ab
Vorsteueranmeldung und Eröffnungsbilanz habe ich nie eingereicht
- es läuft wohl unter Regelbesteuerung und nicht Kleinunternehmerregelung
- sonst keine Einnahmen oder Ausgaben gehabt
- Bescheid für Gewerbesteuermessbetrag 2015 liegt bei 0 €
- Bescheid für Umsatzsteuervorauszahlung 2015 liegt bei 0 €
Muss ich in diesem Fall vollständig ausgefüllte Erklärungen zu Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer einreichen? Muss in irgendeinem Fall das Formular zur EÜR eingereicht werden? Muss die Bilanz 2015 in den Anhang gepackt werden?
Für mich ist das alles Neuland und ich bedanke mich im Voraus für eure produktive Hilfe.
Herzlichen Dank und Gruß
3 Antworten
Anlage G - Betrag 0 eintragen fertig
Umsatzsteuer: ebenfalls Betrag null eintragen
UG:
jetzt erst die 2015ner Erklärung? Respekt ....
beim Finanzamt einzureichen: Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Ebilanz (alle genannten Erklärungen / Bilanzen sind ZWINGEND elektronisch abzugeben)
die Bilanz der UG ist außerdem noch beim Bundesanzeiger zu hinterlegen
die UG und das Formular EÜR schließen sich aus ....
und, bytheway: wenn das alles für dich Neuland ist ..... meinst du nicht, es wäre vernünftiger, hier einen Fachmann einzuschalten?
ich muss dringend im heutigen Laufe des Tages meine Steuererklärung für 2015 anfangen und erledigen.
Nein. Als Nichtangehöriger der steuerberatenden Berufe musst du die Steuererklärung bis zum 31.5. des Folgejahrs (hier als 2016) abgegeben respektive Fristverlängerung beantragt haben - aber selbst dann wäre die Frist spätestens am 30.9. ausgelaufen.
Es gibt allerdings ein paar offene Fragen
"Ein paar" ist gut...
es wird neben der Einkommenssteuererklärung allerdings auch eine Umsatzssteuererklärung für die gleiche Steuernummer verlangt
Logisch.
Muss ich Anlage G ausfüllen und die 0€ Einnahmen angeben?
Ja.
Muss ich eine separate Umsatzssteuererklärung dafür machen?
Ja.
Ist eine EÜR erforderlich?
Ja. Auf amtlichem Formular "Anlage EÜR".
Zur UG:
"Muss ich in diesem Fall vollständig ausgefüllte Erklärungen zu Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer einreichen?Muss in irgendeinem Fall das Formular zur EÜR eingereicht werden?
Muss die Bilanz 2015 in den Anhang gepackt werden?"
Alle Formulare sind wie genannt auszufüllen und elektronisch zu übermitteln. Das gilt insbesondere auch für die E-Bilanz, die ebenso einzureichen ist wie die Eröffnungsbilanz 2015.
Bitte umgehend einen StB aufsuchen, denn das ist alleine als Nichtfachmann de facto unmöglich zu bewerkstelligen.Billig wird das übrigens nicht.
Das "muss dringend" stammt doch sicher gerne mal von den Zwangsgeldandrohungen ... wäre doch grade die Zeit dafür ? :D
Danke für Eure Antworten. Das hat mir massiv weitergeholfen. Da ohne Einnahmen/Ausgaben für 2015 das einfach erschien, habe ich es gerade per Elster abgeschickt.
Einen StB hatte ich, jedoch war der nicht so zuverlässig, weshalb ich jetzt selber ran musste. 2016 wieder mit Support vom Profi.