Einmalige Rechnung als Privatperson ausstellen?

5 Antworten

lol nette firma... die will sich nur um die anmeldung als arbeitnehmer drücken... und auf die mehrkosten.. zudem kann man das ja dann evtl. sogar noch steuerlich absetzten. also ich würde privat keine rechnung über meine arbeitsleistung austellen.. ich bin mir nicht sicher ob das dann nicht als selbständige tätigkeit angesehen werden kann... dann hättest du da vorher evtl. einen gewerbeschein beantragen müssen.. dich beim finanzamt melden etc. pp.. und die versicherungs technische sache will ich erst gar nicht aufgreifen... ruf da und sag denen das du das nicht kannst da du nicht selbständig bist und du bei ihnen einen aushilfsjob gemacht hast... verzichte lieber auf den nicht nennenswerten betrag wenn sie blöd tun und lege es als .. wieder etwas gelernt.. ab. so würd ich handeln...

PatrickLassan  18.09.2012, 06:40

zudem kann man das ja dann evtl. sogar noch steuerlich absetzten

'Absetzen' kann man auch Lohn- bzw. Gehaltszahlungen, das sind ebenfalls Betriebsausgaben.

Es geht. Auf der Rechnung muss u.a. stehen: Die eigene Adresse, Bankverbindung, kurze Leistungsbeschreibung (Zeitraum, Art der Leistung), geforderter Betrag und die Steuernummer (entweder die allgemeine Steuer-ID oder die Zuständiges Finanzamnt und die dort verwendete Steuernummer).

Grundsätzlich müssen diese Sonstigen Einnahmen bei der Erklärung zur Einkommensteuer angegeben werden.

Einnahmen und die dafür nötigen Ausgaben ermitteln, auflisten und den sich so ergebenden Gewinn in Anlage S eintragen.

Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens (§ 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).

Umsatzsteuer:

Eine Privatperson darf zu der Rechnung keine MwSt addieren oder in ihr ausweisen.

natürlich geht das. auf der Rechnung sollte der Leistungszeitraum, das Datum, die Abrechnungsbasis, und die Bankverbindung. Unbedingt darauf hingewisen werden muss, dass der Zahlungsempfänger nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, und das die Rechnung demnach auch keine Umsatzsteuer enthält z.B.: Ich / Wir sind nach § 19 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig.

Natürlich nicht. Das können nur Selbständige oder Gewerbetreibende. Du kannst höchtens eine Quittung ausstellen als Beweis, dass du dein Entgelt bekommen hast.

Alles weitere rechtliches lasse ich mal außen vor.

Flitzpiepje  17.09.2012, 22:05

Das ist so nicht richtig. Wir mussten auch mal eine Provisionsrechnung ausstellen, da wir ein Objekt vermittelt haben. Diese Rechnung haben wir ganz normal unter sonstige Einkünfte oder so ähnlich in der Steuererklärung mit angegeben und mussten Steuern drauf entrichten. Weil es einmalig war, mussten wir keine Mehrwertsteuer und auch keine Sozialabgaben entrichten.

liberopensatore  17.09.2012, 22:15
@Flitzpiepje

Na ich hoffe mal, dass ihr nicht auch noch Umsatzsteuer ausgewiesen habt ;)

Angie29  21.04.2018, 18:55

So ein Quatsch. Natürlich kann man als Privatperson Rechnungen schreiben. Allerdings ohne MwSt usw. und auch nur bis 14.000,00 Euro im Jahr. Bevor man so einen Blödsinn antwortet und Leute verunsichert, sollte man sich erst einmal erkundigen, ansonsten Klappe halten.

ich würde die gewünschte rechnung auf einen briefbogen schreiben. überschrift: rechnung für arbeitseinsatz am........ darunter deine forderung (std. x lohn) . darunter natürlich deine konto angaben. mach dir auf alle fälle eine kopie davon, damit du was in der hand hast, falls irgendwas mit der überweisung nicht klappt.

RedTigerchen  17.09.2012, 22:07

und bei seiner lohnsteuererklärung gibt er dann den zettel ab? zahlt die steuer dafür selber und die versicherung etc. pp.. macht er das nicht, wäre es doch schwarzarbeit oder..