Einladungsschreiben?

1 Antwort

Kläre erst ob das Einladungsschreiben reicht oder ob eine Verpflichtungserklärung gefordert wird (und wenn ja, was das für dich bedeutet)

Zum Nachweis des Aufenthaltszweckes kann eine Einladung in einfacher Schriftform ausgesprochen werden. Hierbei sollten die persönlichen Daten des Ausländers angegeben werden sowie der Grund der Einladung und ggfs. Angaben zur Unterkunft des Antragstellers und weitere Einzelheiten zum geplanten Aufenthalt.
In den meisten Fällen (insbesondere in Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren) wird jedoch eine sog. förmliche Verpflichtungserklärung gemeint sein.

Quelle:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/12-form/606490

Inhaltlich ist nicht viel zu beachten, persönliche Daten, beider Personen und einen Grund für die Einladung.

Die Verpflichtungserklärung ist per Link zu öffnen. Da siehst du was gefordert wird.