Einkommenssteuer: Muss ich Geld versteuern, das mir nachweislich gestohlen wurde?

8 Antworten

Du müßtest erst einmal genau prüfen, ob Du nicht bei irgendeiner Firma etwas bestellt hast, die Global Collect quasi als Inkassofirma beauftragt hat. Ich hatte auch eine Abbuchung von 47,16 auf meiner Kreditkarte vorgefunden und zunächst gedacht, es wäre eine illegale Abbuchung, da mir der Name Global Collect kein Begriff war. Bei Durchsicht meiner Rechnungen hatte ich dann aber festgestellt, daß ich Online ein Computerprogramm gekauft hatte. Global Collect ist ein seriöses Unternehmen, kann aber natürlich ggf. von Spitzbuben mißbraucht werden. Daher ist es immer ratsam, seine Kontoauszüge zeitnah zu überprüfen. Der Name des eigentlichen Lieferpartners wird im übrigen bei der Zahlung ebenso angegeben.

abziehen von den Einnahmen. Mindert die Steuerschuld.

Wenn von einer Betrügerfirma bereits vor 6 Monate unbemerkt 700€ von deinem Konto abgebucht wurden, stellt sich doch zunächst nicht die Frage, zur Versteuerung - sondern die unberechtigte Lastschrift läßt sich zurückbuchen.

  1. Würdest du die Geldbewegungen auf deinem/deinen Konto/Konten gründlicher und mindestens 1x im Monat kontrollieren, hättest du das rückbelasten lassen können. Von daher selber schuld am Verlust.

  2. Nein, das kannst du nicht absetzen. Denn du hast das Geld VOR dem Diebstahl regulär eingenommen und musst es deswegen versteuern.

Da würde ich doch mit dem Finanzamt sprechen. Aber ich denke ob verloren, gestohlen etc. wird das Finanzamt nicht interessieren. Einnahmen werden versteuert, egal was im Nachhinein damit passiert. aber vielleicht gibt es ja einen Weg, frag einfach nach