eingeschränkte Freimengen (Tabak) bei LKW-Fahrern

2 Antworten

Wenn der LKW-Fahrer die Zigaretten für sich persönlich (also privat) mitnimmt, gilt der Link von Pinsel 11. Nimmt er sie aber für jemand anderen mit, der ihm die Kosten erstattet, so handelt es sich, rechtlich gesehen um Kauf (in Spanien) und Verkauf (in Deutschland). Also Handel, somit gewerblich. Und für gewerblichen Import von Zigaretten gelten Sonderregelungen aufgrund des deutschen Tabaksteuerrechts, die eine Ausnahme von der generellen Freizügigkeit des Handels innerhalb der EU darstellen (denn die deutsche Tabaksteuer ist nicht bezahlt! Die Zigarettenpackungen haben keine deutsche Steuerbanderole!). Ähnliche Ausnahmen gibt es übrigens auch für Alkohol.