Ratten im Keller und großer Schaden?
Hallo, ich hätte eine dringende Frage und ein wichtiges Anliegen.
Wir haben seit einiger Zeit Ratten im Keller (Mehrfamilienhaus). Es wurden auch bereits erhebliche Schäden festgestellt. Die Ratten sind durch ein Loch aus dem Betonboden gekommen und haben sich natürlich extrem vermehrt. Sie haben in allen Kellerräumen alles zerfressen und ihren Kot hinterlassen. Durch Klärung mit der Vermietung gab es nur die Antwort das die Hausrat hierfür greift. Nachdem dies passierte habe ich mich um das Loch selbst gekümmert. Allerdings musste ich feststellen das nach ein paar Monaten ein neues entstanden ist. Dann habe ich Rattenfallen aufgestellt und einige damit erwischt. Der Hausmeister hatte die Fallen aber entfernt.
Heute morgen musste ich feststellen das die Ratten somit wieder im Keller waren und einen noch größeren Schaden angerichtet haben. Durch Taschen gefressen und Kleidung in Kartons zerstört. Da weder beim Ersten Vorfall eine Reinigung der Keller stattgefunden hat und ich eine so unseriöse Absage erhalten habe muss jetzt etwas passieren.
Damals war der Schaden im 100 Euro Bereich. Aber was jetzt beschädigt wurde sprengt alle Grenzen. Mehr als geschätzt 500 Euro wurden zerstört und ich bin mehr als sauer. Mit diesen Sachen (Kleidung usw.) Kann natürlich nichts mehr angefangen werden.
Jetzt komme ich aber zur eigentlichen Frage. Wer kommt jetzt für den Schaden auf wenn der Vermietung bereits von einem ersten Schaden bekannt war und eine Beseitigung der Ratten nie stattgefunden hat. Die Vermietung wusste das es eine Rattenplage gibt und muss doch jetzt meines Erachtens für den Schaden aufkommen oder? Die Hausrat tritt meiner Meinung nach nur in Kraft wenn es ein unvorhersehbarer Schaden ist. Es hängt aber bereits seit 3 Jahren ein Schild im Keller das Rattengift ausgelegt wurde. Also hätte sich doch die Vermieterin besser darum kümmern müssen das soetwas nicht passiert.
Bitte helft mir und gebt mir brauchbare Tipps oder Erfahrungen.
6 Antworten
Entweder nimmst Du Dir einen Anwalt und verklagst Deinen Vermieter auf Schadenersatz, was erfahrungsgemäss lang und dreckig wird und Du normalerweise mehr Kosten als Nutzen hast - oder (und das wäre mein Vorgehen) Du ziehst um und verbuchst das als Lehrgeld.
Ich habe in meinem Leben in mehr als 15 verschiedenen Mietwohnungen gewohnt und hatte immer Kellerräume: NIEMALS hatte ich Ratten- (oder Mäuse-) Schäden.
Tut mir echt leid für Dich, dass Du so ein Pech hattest. Eventuell kannst Du Dich auch mit den anderen Mietern verbünden, wenn Eure Mietergemeinschaft gut ist...
Meiner Meinung nach wäre das auch ein Fall für Mietminderung. Der Vermieter hatte schließlich Kenntnis von dem Rattenbefall (hast du das schriftlich gemacht?). Ich würde die Beseitigung und den Schadenersatz noch mal schriftlich anmahnen und eventuell auch eine Mietminderung ankündigen.
Was ist mit den anderen Mietern im Haus? Haben die keine Probleme mit den Ratten? Kannst du dich mit denen zusammentun?
Ich würde den Vermieter in die Pflicht nehmen. Manchmal muss man den Leuten in den Hintern treten und denen ggf. auch mit einem Anwalt drohen, bevor die was unternehmen. Hol dein Zeug, so gut es geht, aus dem Keller raus, schätz den Schaden, der dir entstanden ist, realistisch ein und schick ihm die Auflistung mit der Bitte um schnellstmöglichen Schadensersatz in Bar. Sag ihm, du bist bereit, einen Gutachter seiner Hausrat in deinen Keller zu lassen, damit dieser den Schaden selbst schätzt.
Mach ihm unmissverständlich klar, dass du sofortige und eindeutige Handlung von ihm verlangst, und ansonsten würde ich ihm jeden kleinen Schaden, der mir entsteht, zukommen lassen mit der Bitte um Beseitigung.
Kurz: Mach ihm Stress. Werd unangenehm.
... das kenne ich und somit wird ein Mieter keinen Schadenersatz bekommen, so auch die Gerichte hier bei uns. ... eine Hausrat greift nicht und der Mieter hat Gegenstände in den Kellerbereich eingelagert, die dort nichts zu suchen haben, so die Gerichte hier bei uns. Zudem hat er seit Jahren gewußt, daß dort Ratten vorkommen (können). Viel Glück also!
der vermieter ist hier meiner meinung nach nicht seinen pflichten nachgekommen... da auch der kellerraum zur mietsache gehört, sollte eine angekündigte mietminderung hier möglich sein... ich glaube jedoch trotzdem das hier die hausratversicherung zuständig ist, um die schäden zu zahlen... ich würde der versicherung aber mitteilen, das das rattenproblem beim vermieter bekannt war-eventuell holen sie sich dann da das geld zurück... eigenständige reparaturen besser unterlassen... viel erfolg