Einfach so rausgeworfen,ich brauche Euren Rat

4 Antworten

Wenn ein Kunde Dich abmeldet, ist es zunächst kein Grund für die Zeitarbeitsfirma, Dich zu entlassen. Sie sollten nach einem anderen Auftrag für Dich schauen.Du musst !!!!!! gegen diese Kündigung vorgehen. Drohe ihnen ruhig eine Klage an. Wenn diese auch eventuell nicht unbedingt von Erfolg in dem Sinne gekrönt ist, dass sie die Kündigung zurücknehmen, hast Du durch eine Klage beim Arbeitsgericht allerdings gute, sehr gute Chancen, wenigstens noch eine Abindung zu erhalten. Es kann niemand einen Arbeitgeber zwingen, jemanden zu behalten, dann allerdings muss er dafür bezahlen. Sag denen ruhig, daß Du gegen die Kündigung vorgehen wirst. Das kannst Du zunächst bei Gericht selbst einreichen. Da brauchst Du erstmal keinen Anwalt. Wenn sie Dir einen Aufhebungsvertrag gegen eine Abfindung anbieten, keinesfalls unterschreiben. Mußt Du zum Arbeitsamt, bekommst Du für den vorzeitigen Austritt garantiert eine Sperre. Dir kann - wenn Du jetzt alles richtig machst - absolut nichts passieren. Allerdings bist Du Deinen Job wahrscheinlich los, aber los bist Du ihn ja sowieso. Klagen musst Du allerdings innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, sonst ist es zu spät.

dieehemalige 
Fragesteller
 23.02.2014, 20:09

Danke sehr ,die Zeitfirma sagt sie hätte nichts

Roeschen001  23.02.2014, 22:40
@dieehemalige

Das ist nicht Dein Problem. Die sind in der Pflicht. Ich kann Dir nur raten, lass Dir das nicht gefallen. Du wirst wahrscheinlich nicht wiesdser eingestellt, aber dann nimm wenigstens das eld von denen mit.

Für Zeitarbeitsunternehmen gibt zwei mögliche Tarifverträge. Welcher auf deinen Arbeitsvertrag anzuwenden ist, steht in deinem Arbeitsvertrag. Nach der Dauer deiner Beschäftigung ist 1 Monat Kündigungsfrist bereits gesetzlich vorgesehen. Tarifverträge können diese Frist unterschreiben. Eine 3monatige gesetzliche Kündigungsfrist gibt es nur bei Mietverträgen.

Eichbaum1963  23.02.2014, 10:15

Welche 2 Tarifverträge sind das nochmal?

Übrigens: es sind 4 Wochen Kündigungsfrist, nicht 1 Monat. Und eine gesetzliche 3-monatige Kündigungsfrist gibts auch bei Arbeitsverhältnissen - wenn dies 8 Jahre bestanden hat (bis zu 7 Monate sind sogar möglich [nach 20 Jahren]).

ralosaviv  23.02.2014, 12:05
@Eichbaum1963
Welche 2 Tarifverträge sind das nochmal?

DGB/IZA oder iGZ

eine gesetzliche 3-monatige Kündigungsfrist gibts auch bei Arbeitsverhältnissen - wenn dies 8 Jahre bestanden hat 

Richtig. Auf die hier genannte Beschäftigungsdauer aber nunmal nicht anwendbar. Grds. beträgt die KüFr vier Wochen. Das sie sich mit der Dauer der Beschäftigung für den ArbG verlängert, ändert aber am Grundsatz nichts.

Der Auftragnehmer kann natürlich Arbeitskräfte der Zeitarbeitsfirma ablehnen und auch nach Hause schicken. Das ändert aber nichts an deinem Arbeitsvertrag. Du bist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt. Diese muss dich beschäftigen und auch bezahlen. Wie deine Kündigungsfrist ist, muss in deinem Arbeitsvertrag stehen. Während der Frist musst du selbstverständlich auch arbeiten und bezahlt werden.

Das kannst Du in Deinem Vertrag nachlesen. Aber bei dieser Vertragslaufzeit ist die Kündigungszeit nach dem Gesetz.