Einfach so Kündigen, geht das?

7 Antworten

Entschuldige, die Gegenfrage und ich will auch auf keinen Fall gemein sein, aber weiß man das nicht schon bevor man sich bewirbt? Ich mein du wirst doch eine Stellenbeschreibung gelesen haben, nachgeschaut haben, bei welcher Art von Betrieb du dich da bewirbst?

So eine Werkhalle ist ein rauhes Pflaster - war schon immer so. Frühschicht ist grade im heißen Sommer ja kein schlechter Einsatz.

Sieh dir mal deinen Dienstvertrag nochmal an, vielleicht steht da drin, welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Ansonsten frag in der Lohnverrechnung nach. Kündigen kannst du, aber nicht einfach der Arbeit fernbleiben. Wie gesagt, du hast einen Vertrag unterschrieben und es hängen Fristen dran, die eingehalten werden sollten.

bis zu 60kg schwer tragen.. (Ich wiege grade mal 60kg) 

:D 

aufjedenfall hatte ich auch mal sowas wo ich keinen Bock mehr hatte.. hab dann in dem Fall ne E-Mail geschrieben und Gründe genannt weswegen ich nichtmehr kann etc. und dann schriftlich nachgereicht. 

Hatte aber auch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben gehabt. Kommt halt drauf an ob oder wie man mit deinem Chef reden kannst.

Auch du wirst eine Probezeit haben, so wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Innerhalb einer Probezeit kann man fristlos (also sofort / von heute auf morgen) kündigen. Informiere dich mal wie lange du Probezeit hast. In der Regel sind das mindestens 4 Wochen.

In so einem Betrieb lernt man seinen Chef als Ferienjober nicht unbedingt kennen. Dein direkter Ansprechpartner ist der Schichtführer. Fragen zum Arbeitsvertrag werden dir im Personalbüro beantwortet. Du beklagst ja wirklich alles. Dass du um 2 Uhr aufstehen und eine Stunde fahren musst wusstest du vorher. Obwohl ich mich frage warum man dann um 2 Uhr aufstehen muss ... du fängst doch nicht um 4 Uhr an ...

Familiengerd  21.06.2016, 16:50

Innerhalb einer Probezeit kann man fristlos (also sofort / von heute auf morgen) kündigen.

Das ist - jedenfalls für Deutschland - schlicht und einfach völlig falsch!

Eine fristlose Kündigung während der Probezeit gibt es - als "normale" Form der Kündigung - nur im Ausbildungsverhältnis; ansonsten ist dafür ein wichtiger Grund Voraussetzung (z.B. sehr schwerwiegende Vertragsverletzung).

Lavendelelf  21.06.2016, 16:57
@Familiengerd

Es steht den Vertragsparteien nach § 622 Abs. 3 BGB frei, ob sie zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses eine Probezeit vereinbaren wollen. In dieser Zeit ist eine kurzfristige Kündigung durch beide Seiten möglich. Eine Probezeit ist auf dem Arbeitsmarkt absolut üblich. Völlig falsch ist anders ...


Familiengerd  21.06.2016, 17:17
@Lavendelelf

Mit dem Verstehen und dem richtigen Zuordnen von Informationen hast Du es wohl auch nicht so ...

Deine Behauptung, innerhalb der Probezeit könne fristlos (das ist etwas Anderes als die jetzt genannte "kurzfristige Kündigung") gekündigt werden, ist und bleibt völlig falsch falsch!!

Es ging hier auch nicht darum, ob eine Probezeit erlaubt sei oder nicht! Und wenn Du schon auf BGB § 622 Abs. 3 verweist, dann solltest Du ihn auch richtig lesen (und verstehen): Diese Bestimmung sagt nichts dazu, ob eine Probezeit erlaubt ist oder nicht; darum geht es in diesem Paragraphen überhaupt nicht! Dieser Paragraph sagt nur, dass während einer vereinbarten Probezeit (längstens für die Dauer von 6 Monaten) mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden darf - sofern nicht ausdrücklich andere Fristen vereinbart wurden (arbeitsvertraglich nur längere, tarifvertraglich daneben auch kürzere).

Lavendelelf  23.06.2016, 20:13
@Familiengerd

Ich habe kein Problem damit zu diskutieren um dann letztlich evtl. auch meine Meinung zu überdenken. Ich habe aber ein Problem damit, wenn es persönlich wird ... Du hast Recht, du bist der Beste. 

Familiengerd  23.06.2016, 20:36
@Lavendelelf

Jetzt spiel hier nicht den Beleidigten; hier ist nichts "persönlich" geworden!

Aber ich darf mich schon wundern, wenn Du in Antwort und Kommentar unklare oder widersprüchliche Aussagen triffst!

Gesetzlich:

Wenn Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung enthält oder auf das Gesetz verweist, gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB.

Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage. Diese Frist

gilt immer bei Kündigung des Arbeitnehmers. Eine Ausnahme ist die

Probezeit: Innerhalb dieser Zeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch

der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zu jedem

beliebigen Tag kündigen (§ 622 Absatz 3 BGB).

Wir kennen deinen Tarifvertrag nicht. Also kann man den auch nicht nehmen.

Familiengerd  21.06.2016, 17:25

Wenn Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung enthält oder auf das Gesetz verweist

Hier wird aber auf einen anzuwendenden Tarifvertrag verweisen!!!

Wir kennen deinen Tarifvertrag nicht. Also kann man den auch nicht nehmen.

Was soll das denn jetzt heißen?!?!

Weil "Wir" den Tarifvertrag nicht kennen, kann er nicht "genommen" werden?!?!

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts reicht es, wenn im Arbeitsvertrag allgemein auf die Anwendung eines Tarifvertrags hingewiesen wird; der Vertrag muss nicht genau benannt werden, allerdings hat der Arbeitgeber ihn nach dem Tarifvertragsgesetz TVG § 8 "Bekanntgabe des Tarifvertrags" im Betrieb bekannt und an geeigneter Stelle zur Einsichtnahme zugänglich zu machen!

Da muss sich der Fragesteller jetzt selbst darum kümmern.

Übrigens gilt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nach BGB § 622 Abs. 1 nicht "immer", sondern dann, wenn arbeits- oder tarifvertraglich nichts Anderes vereinbart wurde: arbeitsvertraglich istauch eine länger Frist (wie z.B. die für den Arbeitgeber), tarifvertraglich eine längere oder auch kürzere Frist.

Bist du direkt bei dieser Firma angestellt, oder handelt es sich um eine Zeitarbeitsfirma. Bei letzterer gelten sehr kurze Kündigungsfristen während der Probezeit.

Mats89 
Fragesteller
 21.06.2016, 19:57

Bin bei der Zeitarbeitsfirma eingestellt die verleihen mich sozusagen

DerHans  21.06.2016, 20:08
@Mats89

Da ist sogar eine Kündigungsfrist von zwei Tagen möglich. Das müsste aus deinem Vertrag hervor gehen.