Rente wegen voller Erwerbsminderung?

4 Antworten

Wir sind keine Ärzte und können deinen Gesundheitszustand nicht beurteilen.

Aber wenn sich der Gesundheitszustand nicht verbessert hat, gibt es keinen Grund, eine Weiterbewilligung zu verweigern. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dich operieren lassen hast oder bei einem Facharzt warst. Das kann man dir nicht als mangelnde Mitwirkung auslegen.

Begutachtet wird lediglich dein aktueller Gesundheitszustand und dein Restleistungsvermögen (unter 3 Std. täglich).

Alles Gute!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gibt es Gründe mir deswegen die Rente nicht mehr weiter zu gewähren nur weil ich nicht mehr beim Chirurgen oder Orthopäden war? Mein Hausarzt und Psychologe meinte ich brauch mir keine Sorgen machen weil sich mein Gesundheitszustand nicht bessert und ich ja schon 9 Jahre die volle EM beziehe...

Lieber Lalusch,

da du ja wohlwissend die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllst, kannst du nur noch bei den rentenrechtlichen Voraussetzungen was falsch machen, welche da wären: bei einem Restleistungsvermögen von nur noch unter 3 Stdn. täglicher Arbeit (egal in welcher Tätigkeit!) hast du Anspruch auf die volle EM-Rente ;-)

Kannst du noch 3 Stdn. bis unter 6 Stdn. täglicher Arbeit ausüben, dann hast du nur noch Anspruch auf die halbe EM-Rente!

Ab 6 Stdn. täglicher Arbeit gehst du dann leider leer aus :-((

Nachzulesen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. in dem Link hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html

Bitte beachten beim Hinzuverdienst: Erwerbsminderungsrente und Nebenjob
Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen und trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkung mehr als 6.300 Euro jährlich verdienen, wird Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe oder eventuell gar nicht mehr gezahlt. Auch der zeitliche Umfang spielt eine Rolle. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie also weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Arbeiten Sie mehr, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf die Rente ganz entfallen. Bitte informieren Sie sich daher schon vor Aufnahme eines Nebenjobs, welche Auswirkungen dies auf Ihre Rente hat.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordern wir weitere Gutachten an. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch, wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente ergänzt dann Ihre Einkünfte aus einer Teilzeitbeschäftigung.
Rente wegen teilweiser Erwerbminderung und weiteres Einkommen
Haben Sie neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weiteres Einkommen, weil Sie zum Beispiel einen Teilzeitarbeitsplatz haben, kann sich dieses auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Ihre Hinzuverdienstgrenze wird individuell ermittelt. Wird sie überschritten, erhalten Sie Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe, sondern gekürzt. Unter Umständen ruht die Rente auch ganz. Auch der zeitliche Umfang spielt eine Rolle. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dürfen Sie also weniger als sechs Stunden täglich arbeiten. Bitte informieren Sie sich schon vor Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, welche Auswirkungen dies auf Ihre Rente hat.

usw. Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Meine Frage gibt es irgendwelche Gründe mir diese nicht weiterzuzahlen?
  • Wer soll das wissen außer Dir und ggf. Dein Arzt ?
  • Gesundheitszustände sind nicht fest zementiert.
  • Warum sollte er sich nicht verbessert haben ?
  • Das wünscht man sich doch oder ?

.

Möglicherweise bist Du in der Lage 3 oder mehr Stunden/tgl. zu arbeiten.

Zur Info (... ohne Anspruch, dass das zutrifft)

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) § 63 Heilbehandlung

Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.

Lalusch 
Fragesteller
 30.09.2021, 18:41

Weil sich der Gesundheitszustand nicht verbessert hat deswegen kriege ich die volle EM seit 9 Jahren. Ich bin nicht in der Lage 3 Std oder mehr zu arbeiten.

GutenTag2003  30.09.2021, 18:42
@Lalusch

Wer sollte das auf GF bestätigen können ?

Wer soll das wissen außer Dir und ggf. Dein Arzt ?
DerHans  02.10.2021, 12:43
@Lalusch

Dann solltest du beim Gutachter mal nachfragen, wieso du nicht mittlerweile auf Dauer die volle EM-Rente bekommst. Die Nachuntersuchungen kosten ja auch Geld.

Das kann dir nur der Gutachter beantworten. Wer soll denn hier als Laie eine Ferndiagnose stellen? Das ist ja der Sinn dieser erneuten Untersuchung

siola55  02.10.2021, 12:06

Wenn doch die gesundheitlichen Voraussetzungen schon 9 Jahre lang existieren, kann der Fragesteller nur noch bei den rentenrechtlichen Voraussetzungen, wie beim Restleistungsvermögen bzw. Hinzuverdienst und Einkommen neben einer teilweisen EM-Rente etwas falsch machen...

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html

(siehe auch meine Antwort hierzu!)