Einen Dieb stellen

5 Antworten

Nein natürlich muss ein Dieb nicht auf frischer Tat ertappt werden. Es muss aber ein begründeter Verdacht vorliegen. Wenn ich jemanden bei einem Diebstahl erwische, hängt es natürlich davon ab, was und auf welche Weise gestohlen wurde. Bei einem Kind, dass einen Schokoriegel stiehlt, würde ich die Polizei eher nicht rufen, stielt jemand der Oma die Rente aus der Tasche, hole ich natürlich die Polizei. Zunächst einmal zeigt man doch den Diebstahl bei der Polizei an und die ermitteln dann den Täter. Habe ich einen konkreten Verdacht, teile ich das der Polizei mit - mit den entsprechenden Gründen, weshalb ich diese Person für verdächtig halte. Wichtig ist, dass Du Dir vorher überlegst, ob der Diebstahl wirklich so schwerwiegend ist, dass die Polizei eingeschaltet werden sollte.

Muss ein Dieb auf frischer Tat ertappt werden , damit eine rechtliche Konsequenz eintritt?

Nein. Sofern die Tat denn nachweisbar ist, ist es nicht erforderlich, den Täter auf frischer Tat zu ertappen.

Und muß die Polizei dazugerufen werden?

Nein, sofern die Identität des Täters denn zweifelsfrei feststeht.

Es gibt auch andere Möglichkeiten, einem Dieb seinen Diebstahl nachzuweisen.

Er könnte z.B. auf den Bildern einer Überwachungskamera identifiziert und später gestellt werden.

Oder es gibt Zeugen, die den Dieb erkannt haben, ihn aber nicht stellen konnten bzw. die Situation nicht gleich richtig einschätzen konnten.

Oder wenn die Beute eindeutig als Eigentum eines Ladens identifizierbar ist, z.B. mittels des Sicherheitslabels, und später im Besitz des Diebes als Beute gefunden wird, kann er auch verurteilt werden.

Wird ein Ladendieb von einem Ladendetektiv ertappt, dann muss die Polizei nicht unbedingt vor Ort ins Büro des Ladendetektivs gerufen werden.

Die Polizei sollte schnellst möglich hinzugerufen werden, wenn aber überführt wird , der eine tat z.b vor 1 Woche gemacht hat, kann dieser auch dafür belangt werden. Dieses ist im Strafgesetzbuch verankert unter Verjährungsfristen für Straftaten.

Einen Dieb anzeigen kannst du jeder Zeit, aber "stellen" nur auf frischer Tat und wenn seine Identität nicht bekannt ist. Deinen Nachbarn darfst du also nicht vorläufig festnehmen!