Strafe bei "Schilderdiebstahl"

3 Antworten

Diebstahl , wohl Sozialstunden ! Bei einem Eingriff in den Straßenverkehr , wenn man das Belegen kann dann wird lustig ! Je nach schwere .......

Sozialstunden als Sanktion gibts nur bis zum 21. Geburtstag. Danach ist das völlig unüblich.

Was am Ende bei rauskommt, hängt vom Wert der Schilder und den Vorstrafen des Einzelnen ab. Bei Ersttätern ist in jedem Fall von einer Verfahrenseinstellung auszugehen. Je nach Alter und Schilder-Wert muß vorher noch eine Geldauflage gezahlt oder ein paar Sozialstunden abgeleistet werden. Um einen Eintrag im Führungszeugnis muß man sich dabei definitiv keine Sorgen machen.

Wir sind alle noch unter 21, wenn auch nur knapp bei einigen. Bisherige Probleme mit der Polizei bzw irgendwelche Einträge hat soweit ich weiss auch keiner von uns, also eine weiße Weste bis hierhin.

@mitscha

Na, dann wirds in jedem Fall für alle Beteiligten mit einer Verfahrenseinstellung nach § 45 JGG enden. Möglicherweise nach Ableistung von ein paar Sozalstunden oder Zahlung einer Geldauflage (wohl irgendwas zwischen 100 und 500 Euros). Was es wird, hängt davon ab, wer schon eigenes Einkommen hat.

zwischen, dass das Verfahren wohl fallen gelassen wird und mehreren hundert Euro Strafe + Sozialstunden.

Die grobe Richtung stimmt ;-)

Das kommt immer auf den Einzelfall an, du wirst hier keine passende Antwort bekommen.