Eine Rohrreinigungsfirma hat ihren Termin per Aushang im Treppenhaus angekündigt, aber versäumt, die Hausverwaltung zu informieren. Ist die Ankündigung wirksam?

4 Antworten

Die Rohrreinigungsfirma ist sicher von der HV beauftragt worden, von wem den sonst? Eine HV ist, entgegen ihrer Meinung, nicht verpflichtet, ihnen eine explizite Nachricht zum Termin zuzusenden. Die HV hätte sie aber sicher informiert, wenn sie gewusst hätte, dass sie ihre Immobilie verkaufen und daher leer steht. Die Verstopfung im Fallrohr geht ja nur die WEG etwas an. Wie es nun mit dem Wasser ist, welches wohl entweder durch die Verstopfung oder durch die Reinigung in ihre Küche gelangt ist bin ich mir nicht sicher, aber ich würde es doch eher als Folgeschaden der Verstopfung der WEG und deren Versicherung zurechnen.

Ich verstehe nicht, was es geändert hätte, wenn du vom Termin Kenntnis gehabt hättest. War die Rohreeinigung nicht aufgrund des Rückstaus erforderlich? Dann war der Schaden ja bereits eingetreten.

Aber mal davon abgesehen ist die Ankündigung derartiger Handwerkertermine per Aushang durchaus üblich.

Der Wasserschaden in der Wohnung ist über die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Gegen Schäden am Mobiliar kann sich jeder selbst versichern. Das die Hausratversicherung nicht mehr bestand, besteht für Möbel kein Versicherungsschutz. Hier ist zu prüfen, ob Subsidiärdeckung über die Gebäudeversicherung besteht für durch den Eigentümer eingebrachten Mobiliar.

könnte es sein dass die Hausverwaltung davom wusste und die Firma beauftragt hatte ?
Dann wussten sie auch den Termin

Ich würde auf alle Fälle mal versuchen die Rohrreinigungsfirma verantwortlich zu halten. Vielleicht hat sie die Sorgfaltspflicht verletzt.