Bei kostenpflichtiger Nachablesung Ableser Direktkassierung.Hausverwaltung will Rechnung.

2 Antworten

Bezahle auf keinem fall die 41 euro das gericht ist da eindeutieg wen der ableser einfach mal einen termin zuweist und man sich meldet weil man da nicht kan hat der ableser auch kein anrecht darauf das geld zu verlangen außerdem würde ich nimals jemanden direkt das geld geben und erst recht nichtt wen er keine lust hat mir den termin so zu geben wie es notwendieg ist der hausverwaltung würde ich auch mitteilen das dieser ablessr keine lust hatte einen vernüftiegen termin zu vereinbaren.Auch würde ich mal die hausverwaltung fragen ob sie nicht digitale ableseeinrichtungen an die heizkörper anbringen lassen kann dan kan von außen abgelesen werden und man muß sich nicht um so etwas mehr kümmern erst wider wen die geräte mal ausgetauscht werden müßen vermutlich nach 5 oder 10 jahre.Das verhalten des ablesers deutet ja schon darauf hin das er extra den termin bnicht vereinbaren wollte und man ist weder verpflichtet sich dafür frreizunehmen nich mus man zu zugewiesen termine zu hause sein man muß nur mtteilen das das dan nicht geht und zu dem gemeinsamen vereinbarten termin da sein bisdahin kan kein geld gefordert werden.Der vermieter hat kein recht eine kostebnpflichtiege vereinbarung zu vordern wen der fehler bei der ablsefirma liegt .Sollte das geschätzt werden verweise auf das verbott der schätzung hin . Wen du der wohngeselschaft mitteilst das der ableser keine lust hatte einen kostenfreien termin mit dir auszumachen und diesen selbstherlich erstelt hat obwohl du darauf hingewiesen hast das du auch auf dienstreise sein könntest Wird sie dich vieleicht nicht mehr unter druck setzen sonder eher die firma zum ablesen. Lass dich nicht auf eine schätzung ein die ist rechtswiedrieg in den meisten fällen Du bist nicht für die fehler andere verantwortlich außerdem Hast du ja versucht einen termin zu vereinbare wen der ableser keine lust hat zuzuhören zahlt er eben drauf ich würde nichts bezahlen und zusätzlich zb zum verbraucherschutz .Wen du jetzt zahlst wird es vermutlich auch so sein das du beim nächsten ablese termin drauzahlst.. wen der ableser geld will schick ihn zu der hausverwaltung da die ja das geld zusätzlich sonst verechnen wird.Jeder der bargeld will sollte man mistrauen wen man ihn nicht selber bestellt hat.

die antwort von herakles kann ich weder grammatisch, orthografisch noch inhaltlich nachvollziehen....

um welche ableseart geht es eigentlich? wohnungsstrom ist ja nur deine sache, damit hat der vermieter nichts zu tun. dagegen fallen heizung und wasser in den vertragsbereich mit dem vermieter. der muss die NK-abrechnung erstellen; der mieter hat die pflicht, den ablesebereich auf termin zur verfügung zu stellen.

das hat bei dir nun nicht geklappt - aber: wer hat denn nun einen vertrag mit wem? deshalb ist das schwer zu beantworten.... ich vermute mal, die hausverwaltung hat den vertrag mit dem versorgungsunternehmen und mit der ablesefirma. diese hat den kostenpflichtigen termin der HV in rechnung gestellt und die leitet das an dich weiter.

soweit die rechtslage, wie ich sie deinem nicht eindeutigen text entnehme. damit hat der ableser nichts an deiner whg.-tür zu kassieren, sondern du gleichst den betrag deinem vermieter gegenüber aus, den er vermutlich verauslagt hat.

in solchen fällen rate ich (sowohl mieterin als auch vermieterin) am liebsten, sich sofort mit dem mieterbund oder der verbraucherzentrale in verbindung zu setzen. darüber hinaus bin ich ein fan von verbrauchsschätzungen. sie fallen selten zu ungunsten des betreffenden aus, sondern nur auf basis bisherigen verbrauchs, und sind absolut stressfrei! bei der nächsten ablese reguliert sich das ganze wieder von selbst.

wenn meine mieter einen ablesetermin nicht wahrnehmen können und sie mit einer schätzung einverstanden sind, nehme ich diesen betrag für die NK-abrechnung. da gab´s in 20 jahren noch keine probleme.