Lehrer werden trotz Vorstrafe?

6 Antworten

Eine Verurteilung könnte dazu führen, dass du nicht Beamter werden kannst. Ob es im Falle einer Verurteilung aber ins Führungszeugnis kommt, entscheidet die Höhe des Urteils: 90 TS und weniger = kein Eintrag ins Führungszeugnis (wenn es die erste Verurteilung ist), ab 90, als 91 und mehr = Eintrag ins Führungszeugnis auf jeden Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo.

Abwarten ob das kommt. Wenn die Bestraft wirst hast du kaum eine Chance.

Kommt auch auf die schwere an.

Aber bei Kindern kommt das ans licht im erweiterten Führungszeugnis.

Mit Gruß

Bley 1914

Naja, solange ermittelt wird, steht auch nix im Führungszeugnis.

Auch von der Anklage erfährt der Arbeitgeber normalerweise nichts. Entscheidend ist ein rechtskräftiges Urteil. Falls man in Berufung oder Revision gehen würde, wäre das Urteil übrigens noch nicht rechtskräftig.

Falls es übrigens nur eine einfache Körperverletzung mit Beleidigung war, glaube ich auch nicht, dass es mehr als 90 Tagessätze gibt. Käme also gar nicht ins Führungszeugnis dann.

Vorweg: Ich bin kein Rechtsexperte. Wenn das Strafmaß bei einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen bleibt und es sich dabei um eine erstmalige Verurteilung handelt, kommt sie meines Wissens nicht ins Bundeszentralregister. Dadurch würde sie auch auf dem Führungszeugnis nicht auftauchen.

Am Ende kommt es also darauf an, wie ein mögliches Urteil in deinem Falle ausfällt, um abschätzen zu können, ob es tatsächlich Einfluss auf den weiteren Berufsweg für dich hat.

Beste Grüße!

Ich bedanke ich mich für deine Antwort

Jedenfalls werden bestimmte Einträge aus dem Register nicht im erweiterten Führungszeugnis preisgegeben, wie z.B. die unter 90 Tagessätzen z.B. Ins BZR werden sie dennoch aufgenommen und nach einiger Zeit (ich meine 5 Jahre) getilgt. Es kommt also tatsächlich auf das Strafmaß an.

@Gugu77

Danke für die Ergänzung!

@Gugu77

Wenn es dann im BZR angezeigt wird,werde ich dann später damit Probleme haben? Lg:)

@Eswareinmal9834

Hallo! Das ist eine gute Frage, leider bin ich keine Juristin und möchte Dir keinen falschen Rat geben.

Für das Referendariat benötigst das erweiterte Führungszeugnis. Was dort aufgeführt wird, kannst du im Internet suchen.

Nun stellt sich die Frage, ob bei der Verbeamtung Einsicht in das Register genommen wird. Und: stehen deine Vorstrafen zu dem Zeitpunkt noch dort oder werden getilgt?

Das weiß ich beides leider nicht und möchte hier nichts Falsches schreiben.

Es wird im Netz von angehenden Lehrern diskutiert- schicke dir gleich mal den Link per Kompli, dann kannst du dir selbst ein Bild verschaffen

Ich würde fast sagen, dass Du (d)einen Anwalt fragen solltest, wie deine Strafen dokumentiert werden und ob und wann sie getilgt werden.

Beste Grüße

unter 90 Tagessätzen bleibt

Nö, unter 91 TS.

kommt sie meines Wissens nicht ins Bundeszentralregister

Auch falsch. Ins BZR kommt es in jedem Falle, jedoch nicht ins Führungszeugnis.

Ins Bundeszentralregister kommt die Strafe. Lediglich im Führungszeugnis werden Strafen unter 91 Tagessätze, sofern keine weiteren vorhanden, nicht mitgeteilt.

Das kommt immer auf das Strafmaß, darauf wie alt man bei der Tat war und was die Tat an sich überhaupt war.

Wenn also zb ein Minderjähriger mal in einem Geschäft auf Langfinger gemacht hat, es einen geringen Schaden gegeben hat und der Täter räuig war, dann wird er wohl nachher trotzdem Lehrer werden können.

Warte also erstmal ab, ob du überhaupt vorbestraft wirst und schau dann weiter.