Halli Hallo,
meine Frage an euch ist, ob man vor seiner eigenen Einfahrt parken darf?
Folgendes ist passiert nach über 20 Jahren - mein Vater parkt wie immer vor seiner eigenen Ein - und Ausfahrt &' am nächsten Tag hat er einen Strafzettel bekommen. Gegenüber ist eine andere Ein - und Ausfahrt von einem ANDEREN Grundstück, aber es ist trotzdem genug Platz für die Eigentümer des Grundstückes gegenüber vorhanden, da sie zusätzlich einen großen Hof haben &' mit ihrem/ihren Auto/Autos vorwärts herausfahren können.
Vor unserem Grundstück ist zusätzlich noch Parkverbot, weswegen weiß ich nicht. Es ist genügend Platz. Irgendwo habe ich gelesen, dass man trotz Halteverbots dort parken darf mit einem Parkausweis oder ähnliches &' wenn man keinen hat, kann man trotzem Einspruch erheben &' einen beantragen.
Bei unserer 1. Ein - und Ausfahrt (wir haben hinten und vorne eine) ist gegenüber auch eine andere Ein - und Ausfahrt von einem anderen Nachbar und die Nachbarn parken meist vor ihrem Haus. Quasi gegenüber von unserer Ein - und Ausfahrt.
(Unsere Ein - und Ausfahrt ist so breit, dass ca 1/4 gegenüber der anderen ist &' der Rest vor deren Haus, wo sie parken &' uns quasi gefährden oder behindern?)
Wenn schon, dann bitte gleichberechtigt? Wie sieht ihr das? Der gleiche Mist ist bei einer anderen Straße unserer Kreuzung erlaubt? Was für einen Sinn ergibt das denn? Wieso sollten wir unsere UNFAIRE und UNBERECHTIGTE Strafe zahlen?!
Die Straße ist außerdem zweispurig. Es gibt nicht mal eine Gefährdung für die anderen, bei unserer 2. Ein - und Ausfahrt, aber bei der 1. Ein - und Ausfahrt geht es oder wie?
Wir müssen immer rückwärts herausfahren &' aufpassen, damit wir nicht mit auf das Auto von gegenüber von hinten aufeinander stoßen. Dort sollte dann doch genauso Parkverbot sein?
#edit
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Parken_vor_eigenen_Grundstuecken.php
Könnten wir vielleicht mit der Polizei reden und könnten die dann eventuell etwas unternehmen? Unsere Stadt interessiert es ja nicht. Es geht nämlich auch weiter hinter, hinter die Ein - und Ausfahrt von unserem Grundstück und des Grundstückes gegenüber. Wie gesagt, die andere Straße ist exakt gleich aufgebaut, aber dort ist gar nichts. Selbst bei den engsten Straßen hier darf jeder parken wie er will, aber hier bei unserem Haus und UNSERER Ein - und Ausfahrt dürfen wir es nicht. Das ist schon total verdächtig, vor allem weil nirgendwo Parkverbot/Halteverbot ist, außer bei uns. Nach über 20 Jahren. :-)
Kann mir da jemand mehr Informationen geben und eventuell Gesetz-Paragraphen?
Vielen Dank im Voraus.