Einbruch mit Schlüssel, geht das?
Hallo, in der Schule halte ich ein Referat über Recht und Gesetz. Dazu würde ich gerne wissen, ob dieses Fallbeispiel als Einbruch zählt.
Fall: Ich finde einen Schlüssel und möchte ihn gerne abgeben. Auf mein klingeln meldet sich keiner also schließe ich die Tür auf und gehe in das Haus (kann ja eine Verletzung vorliegen). Ist das ein Einbruch oder nur Hausfriedensbruch. Oder kann dies gar nicht geahndet werden.
Lg
4 Antworten
Mhh. Ich finde im StgB keinen Einbruch. Gibt es wohl nur umgangssprachlich oder?
Trickfrage.
Findest Du jetzt die Antwort?
Aber natürlich ist das strafbewehrt.:
https://dejure.org/gesetze/StGB/243.html
Mhhh. Der Schlüssel ist legal. Passt also nicht. Klauen willst Du auch nicht. Hausfriedensbruch könnte es auch sein. Aber da fehlt der entgegenständige Wille des Besitzer/Eigentümers/Berechtigten.
Also?
Oha, richtig gut ermittelt! Also dann wahrscheinlich hausfriedensbruch. Vielen Dank, hat mega geholfen.
Einbruch kann es sein, wenn der Besitzer den Verlust des Schlüssels bemerkt hat und diesen in einem gedanklichen Vorgang entwidmet hat. Klingt hochtheoretisch, ist aber so (ähnlich). Dann gilt der Schlüssel als sog. Falscher Schlüssel, wenn ich mich recht erinnere. Müsstest Du entsprechend googeln, da findet sich gewiss etwas dazu.
Hausfriedensbruch ist es in jedem Fall.
Dafür nicht, ist lange her, dass ich es gelernt habe, deswegen bin ich nicht immer ganz sicher, aber das mit dem Entwidmen habe ich behalten, weil der Ausdruck eher seltsam klingt.
Haha
Woher weißt du denn, wohin der Schlüssel gehört?
Ansonsten ist es ein Einbruch, du hast nichts in dem Haus zu suchen. Du würdest doch auch keine Polizei rufen, wenn dir keiner die Tür auf dein Klingeln öffnet, oder?
Du hast ohne Genemigung ein Fremdes Grundstück betreten, somit ist es Hausfriedensbruch
Wow. Wie machen das Nachbarn/Postboten/Paketzusteller/Fremde/Feuerwehr/Notärzte/Polizisten/Schornsteigsfeger/Werbemenschen und weitere? Die Welt voller Straftäter. Natürlich nicht!
Das alles sind Dienstleister welche du bestellt hast oder Rettungskräfte.
Hmm. Ich will meinen alten Freund Karl-Heinz mal wieder besuchen. Dazu betrete ich das Grundstück in der Mustergasse 11, gehe zur Tür und stelle am Klingelschild fest, dass er da gar nicht mehr wohnt.
Das soll ein strafbarer Hausfriedensbruch sein?
Nein in diesem Fall nicht solltest du dich aber auf Anweisung des Grundstückeigentümers nicht vom Grundstück entfernen
Du hast geschrieben "Du hast ohne Genemigung ein Fremdes Grundstück betreten, somit ist es Hausfriedensbruch"
Und das stimmt dann, wenn das Grundstück gegen Betreten gesichert ist. Dazu reicht auch ein kleiner Zaun, eine kleine Hecke o.ä. Es muss nur klar sein, dass der Besitzer/Eigentümer/Berechtigte ein Betreten nicht wünscht.
Ansonsten gäbe es tausend legale Gründe ein (nicht eingezäuntes/gesichertes) fremdes Grundstück zu betreten, die allesamt nicht strafbar wären. Mache ich jeden Tag. Will ich in meine Wohnung, gehe ich über das Gelände der Wohnungsbaugesellschaft. Geht auch nicht anders. Gehe ich einkaufen, betrete ich fremde Grundstücke. Dem Nachbarn das bei mir abgegebene Paket bringen – fremdes Grundstück. Auf’s Polizeirevier gehen? Fremdes Grundstück. So gesehen bin ich mehr auf fremden Grundstücken unterwegs als alles andere.
So einverstanden?
Danke 🙌😁