Einbruch mit Schlüssel, geht das?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mhh. Ich finde im StgB keinen Einbruch. Gibt es wohl nur umgangssprachlich oder?

Trickfrage.

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Aber natürlich ist das strafbewehrt.:

https://dejure.org/gesetze/StGB/243.html

Mhhh. Der Schlüssel ist legal. Passt also nicht. Klauen willst Du auch nicht. Hausfriedensbruch könnte es auch sein. Aber da fehlt der entgegenständige Wille des Besitzer/Eigentümers/Berechtigten.

Also?

Luki3009 
Fragesteller
 06.06.2021, 10:12

Oha, richtig gut ermittelt! Also dann wahrscheinlich hausfriedensbruch. Vielen Dank, hat mega geholfen.

Von Experte uni1234 bestätigt

Einbruch kann es sein, wenn der Besitzer den Verlust des Schlüssels bemerkt hat und diesen in einem gedanklichen Vorgang entwidmet hat. Klingt hochtheoretisch, ist aber so (ähnlich). Dann gilt der Schlüssel als sog. Falscher Schlüssel, wenn ich mich recht erinnere. Müsstest Du entsprechend googeln, da findet sich gewiss etwas dazu.

Hausfriedensbruch ist es in jedem Fall.

Luki3009 
Fragesteller
 05.06.2021, 20:12

Danke 🙌😁

superseegers  05.06.2021, 20:20
@Luki3009

Dafür nicht, ist lange her, dass ich es gelernt habe, deswegen bin ich nicht immer ganz sicher, aber das mit dem Entwidmen habe ich behalten, weil der Ausdruck eher seltsam klingt.

Woher weißt du denn, wohin der Schlüssel gehört?

Ansonsten ist es ein Einbruch, du hast nichts in dem Haus zu suchen. Du würdest doch auch keine Polizei rufen, wenn dir keiner die Tür auf dein Klingeln öffnet, oder?

Du hast ohne Genemigung ein Fremdes Grundstück betreten, somit ist es Hausfriedensbruch

NonNam  05.06.2021, 23:18

Wow. Wie machen das Nachbarn/Postboten/Paketzusteller/Fremde/Feuerwehr/Notärzte/Polizisten/Schornsteigsfeger/Werbemenschen und weitere? Die Welt voller Straftäter. Natürlich nicht!

Teimo1000  08.06.2021, 23:38
@NonNam

Das alles sind Dienstleister welche du bestellt hast oder Rettungskräfte.

NonNam  08.06.2021, 23:41
@Teimo1000

Hmm. Ich will meinen alten Freund Karl-Heinz mal wieder besuchen. Dazu betrete ich das Grundstück in der Mustergasse 11, gehe zur Tür und stelle am Klingelschild fest, dass er da gar nicht mehr wohnt.

Das soll ein strafbarer Hausfriedensbruch sein?

Teimo1000  08.06.2021, 23:45
@NonNam

Nein in diesem Fall nicht solltest du dich aber auf Anweisung des Grundstückeigentümers nicht vom Grundstück entfernen

NonNam  08.06.2021, 23:57
@Teimo1000

Du hast geschrieben "Du hast ohne Genemigung ein Fremdes Grundstück betreten, somit ist es Hausfriedensbruch"

Und das stimmt dann, wenn das Grundstück gegen Betreten gesichert ist. Dazu reicht auch ein kleiner Zaun, eine kleine Hecke o.ä. Es muss nur klar sein, dass der Besitzer/Eigentümer/Berechtigte ein Betreten nicht wünscht.

Ansonsten gäbe es tausend legale Gründe ein (nicht eingezäuntes/gesichertes) fremdes Grundstück zu betreten, die allesamt nicht strafbar wären. Mache ich jeden Tag. Will ich in meine Wohnung, gehe ich über das Gelände der Wohnungsbaugesellschaft. Geht auch nicht anders. Gehe ich einkaufen, betrete ich fremde Grundstücke. Dem Nachbarn das bei mir abgegebene Paket bringen – fremdes Grundstück. Auf’s Polizeirevier gehen? Fremdes Grundstück. So gesehen bin ich mehr auf fremden Grundstücken unterwegs als alles andere.

So einverstanden?