Darf mein Vermieter unerlaubt/unaufgefordert meine Terrasse betreten?

6 Antworten

Nein, darf er nicht. Das ist Hausfriedensbruch.

Ohne deine Zustimmung darf der Vermieter weder die Wohnung, noch die Terasse betreten.

Es könnte z.B. etwas fehlen oder zerstört sein. Auf wen fällt das dann zurück??

Hallo,

dann würde ich mich an deiner Stelle mal nach einer anderen Wohnung umsehen.

Denn ich denke, das dieses Verhalten Teil einer Strategie ist,um das Haus "Frei" (also mit leeren Wohnungen zu verkaufen.

Persönlich würde ich der VM einen Brief schreiben, in dem du höflich aber bestimmt darauf hinweist,das deine Wohnung über einen normalen Eingang mit Wohnungstür und Klingel verfügt und du doch bitte nur über diesen angesprochen werden möchtest, da du gehört hast, daß dieses Gebäude zum Verkauf steht.Besichtigungstermine seien bitte rechtzeitig vorher mit dir schriftlich zu vereinbaren.

Unhöflichkeit kann nicht durch Höflichkeit befriedet werden. Du hast das Ziel der Eigentümer, nämlich Entmietung des Hauses, richtig erkannt. Deshalb rate ich dazu eine Unterlassungsklage einzuleiten bzw. die Eigentümer von deinem Vorhaben in Kenntnis zu setzen. Wenn das Haus verkauft werden soll, dann werden diese Vermieter nicht mehr lange Vermieter sein. Du hingegen wirst noch etwas länger dort wohnen können, sofern es keine Kündigung wegen Eigenbedarf gibt.

Hausfriedensbruch wurde zwar hier durch die Vermieter begangen, aber eine Strafverfolgung ist eher nicht zielführend.

Nein, sie darf deine Terasse nicht ungefragt betreten, genausowenig wie deine Wohnung.

Spätestens, wenn du es ihr verbietet und die macht es trotzdem, ist es Hausfriedensbruch.

Wenn sie verkauft, hast du, soweit ich weiß, als Mieter ein Vorverkaufsrecht.

Das Vorkaufsrecht trifft nicht zu . Es gilt nur bei Mietwohnungen, die in Eigentum umgewandelt und dann verkauft werden sollen.

@Gerhart

OK, danke für den Hinweis.

Der VM darf eine angemietete Wohnfläche nur mit deiner Erlaubnis und mir vorheriger Ankündigung betreten.

Sollte das Haus verkauft werden, muss der neue Käufer erst einmal deinen MV übernehmen. Denn Kaufrecht bricht Mietrecht nicht. Was danach passiert, steht auf einem anderen Blatt.