Einbruch in Schule?

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Einbruch ist kein Delikt. Zwar gibt es den sogenannten Einbruchdiebstahl, eine Qulifikation des normalen Diebstahls, bei dem der Täter eben in ein Gebäude einbricht, um dann daraus etwas zu stehlen.

Du würdest bzw. hast folgendes Delikt begehen/begangen:

Hausfriedensbruch, § 123 StGB.

Selbst, wenn du dabei irgendwelche Türen oder Fenster aufbrechen würdest, wäre es noch "nur" Hausfriedensbruch. Dazu kommen würde aber wahrscheinlich noch Sachbeschädigung, wenn die Fenster oder Türen bei deinem Einbruch (untechnisch gesprochen) beschädigt oder zerstört würden.

Du kannst einfach anrufen, das Sekretariat dürfte an manchen Tagen morgens für einige Stunden auch in den Ferien geöffnet sein.

Nein, es ist kein Einbruch. Dazu müßte etwas aufgebrochen - also beschädigt - werden. Ansonsten ist es entweder nur ein Hausfriedensbruch oder ein einfacher Diebstahl - je nach Eigentumsverhältnissen. Was für disziplinarische Maßnahmen die Schule ggf. gegen den Schüler ergreift, ist davon aber  ziemlich unabhängig.

Nein. Einbruch als Delikt gibts gar nicht. Das würde Einbruchdiebstahl heißen.

In deinem Beispiel wäre das evtl. "Unbefugtes Betreten", inwieweit du unbefugt bist, wäre dann die Frage. Hausfriedensbruch käme auch in Frage.

JuraErstie  18.02.2016, 23:02

Ich nehme an, so ziemlich vollkommen unbefugt ^^ Jedenfalls habe ich noch nie von Schülern gehört, die eine Befugnis haben, ihre Schule nachts aufzusuchen und in dessen Räume einzudringen :'D

Ja, schon alleine das Schulgelände zu betreten.