Einbehalt Mietkaution?
Guten Tag.
Ich bin zu Ende September 2017 aus meiner Mietwohnung ausgezogen und habe heute meine anteilige Kaution zurückerhalten. Neben abgesprochenen Abzügen für kleinere Schäden an der Wohnung und den anfallenden Betriebskostenabrechnungen, hat der Vermieter einen weiteren Posten abgezogen. Im April informierte er mich, es seien von einem Plissee noch Bohrlöcher von mir an einem Kunststofffensterrahmen verursacht worden und ich solle anteilig (150€ von 1000€) dafür aufkommen. (der jetzige Mieter hatte eben erst dieses Frühjahr das Plissee entfernt und nun festgestellt dass dort gebohrt wurde. (ich habe die Plissees aber auch schon vom Vormieter übernommen, die Bohrlöcher kommen in keinem Übergabeprotokoll vor) Ist dies Rechtens wenn während der Wohnungsübergabe dieser Mangel nicht festgestellt wurde und ich erst im April, also mehr als sechs Monate danach, darüber informiert wurde?
4 Antworten
.... verstehe, kleine Schäden und Dein Berater/Makler hat Dir eine private Haftpflichtversicherung nicht abgeboten und auch nicht verkauft.
Prüfe, ob Du ihn in Regress nehmen kannst.
Zudem halte ich versteckte Schäden nicht nach 6 Monaten für verjährt.
Bis zu 6 Monaten nach Endes des Mietverhältnisses kann der Vermieter noch etwas fordern; hier sind die 6 Monate überschritten.
Teile dem Vermieter mit dass er da nichts mehr fordern kann mit diesem §:
§ 548 BGB
Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
(1) 1 Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten.
2 Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält.
3 Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
(2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.
Da hast du ganz richtig gelesen!
6 Monate nach Mietende kann der Vermieter keine Schäden mehr an der ehemaligen Mietsache geltend machen. Damit kannst du deine Kaution in diesem Punkt -150€ - vom Vermieter unter Fristsetzung verlangen.
Sollte die Frist etwa 05.07.2018 fruchtlos verstreichen, darfst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Falls der Vermieter da widerspricht, solltest du die Klage voranbringen und sicher den Prozess gewinnen. Du brauchst dazu keinen Anwalt, weil vermutlich diese eindeutige Sache im schriftlichen Verfahren verhandelt wird.
-die Bohrlöcher kommen in keinem Übergabeprotokoll vor)
ganz dumm gelaufen
-ich habe die Plissees aber auch schon vom Vormieter übernommen,
und damit bist du für den Schaden verantwortlich, sei froh dass er dir nur 150€ anrechnet. Das ist ein Versteckter Mangel
nein, kommt auf die Seiten an wo man liest: https://kautionsfrei.de/mietkaution-rueckzahlung#zeitraum-einbehaltung
Bei Auszug wurden die Heizröhrchen nicht abgelesen - das geschieht 1xjährlich; meist März-April
auch wenn schon über 6 Monate seit dem Auszug vergangen sind? auf anderen Seiten steht, dass sowas dann schon verjährt ist