Verwendungszweck Kaution?

5 Antworten

Wenn bei einem Arbeitseinsatz eines Handwerkers 48 € anfallen, ist das nicht horrend, sondern eher noch günstig. Der Anwalt hat 24 € angeboten und nicht einmal die hast Du bezahlt?

Der Vermieter hat genau richtig gehandelt. Er hat einfach mal abgewartet bis Du ausziehst, um sich den Betrag dann von der Kaution einzubehalten. Nun kannst Du ihn verklagen. Dabei solltest Du allerdings beachten, dass ein Rechtsanwaltsschreiben, möge es noch so gut formuliert sein, noch lange nicht berechtigt sein muss.

Das abgebildete Rechtsanwaltsschreiben weist gleich zwei "Schwächen" auf.

1. Er schreibt "Es ist streitig, ob das Gangbarmachung eines Heizkörperventils überhaupt ein Kleinreparatur ist." In der allgemeinen Rechtssprechung sind es genau die Dinge, die in den Rahmen einer Kleinreparatur fallen, nämlich alles, was durch den Mieter im Allgemeinen zwecks Bedienung in die Hand genommen wird, wie z. B. Tür- und Fenstergriffe, Rollladengurte, Wasserhähne und natürlich auch Heizungsventile. Zudem "übersieht" er, dass eine Kleinreparaturklausel genau dafür da ist, dass solcher Streit gar nicht erst geführt werden kann. Es ist festgelegt, dass Reparaturen, die an solchen Teilen anfallen, wenn sie eine bestimmte Höhe nicht übersteigen, vom Mieter zu zahlen sind. Diese Klausel ist eine Vertragsklausel, die Du mit Unterschrift unter den Mietvertrag schließlich anerkannt hast. Es ist also eben nicht strittig. Jeder Richter würde das auch so sehen. Davon ist auszugehen.

Natürlich schreibt aber der Rechtsanwalt in Deinem Sinne, denn damit verdient er schließlich sein Geld und es ist seine Aufgabe. Aufgabe wäre es aber auch, seine Mandanten gut zu beraten und auch einmal von einer Klage abzuraten, wenn sie wenig Aussicht auf Erfolg hat, aber dennoch konnte man es zuvor mal mit einem Schreiben versuchen. Wie würde er wohl reagieren, wenn Du ihn jetzt bitten würdest, Deinen Ex-Vermieter auf Rückzahlung von wenigstens 24 € zu verklagen?

2. Er zweifelt die Betragshöhe an und jeder weiß, wie teuer Handwerksleistungen mittlerweile geworden sind. Hätte Dein Vermieter im Vorfeld den Handwerker abgelehnt, weil er ihm zu teuer vorgekommen ist, hätte er niemals einen anderen dafür bekommen, der es günstiger, geschweige denn für 24 € gemacht hätte. Für das Geld hebt kein Handwerker seinen Hintern in die Höhe.

Aber, wie gesagt, er hat es für Dich versucht und was raus gekommen ist, siehst Du jetzt. Willst Du es jetzt mit einer Klage versuchen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sanni0893 
Fragesteller
 15.04.2020, 14:14

Nur mal zum Verständnis: Es wurde kein Handwerker beauftragt! Der Vermieter hat dies "repariert" und mir dann in Rechnung gestellt. Mir danach gedroht, als ich widersprochen habe, mich und meine MUTTER anzuzeigen, falls ich dies nicht bezahle!! Ich sehe es ein, dass es eine Kleinreparatur ist, gar keine Frage! Aber die Anfahrtskosten beliefen sich schon alleine auf 27,00 Euro, bei 3,7km Fahrtweg?? Dazu eine Fahrzeugpauschale über 8,00 Euro, Kleinmaterial (welches er mir nie gezeigt geschweigedenn erläutert hat) über 5,00 Euro, und dann die eigentliche Arbeit mit einem Stundensatz á 32,00/Std = 0,25 Std (8,00 Euro). So kommt er auf die Summe von 48,00 Euro. Er meinte er hätte dies damals alles im Telefonat so aufgezählt, was nicht stimmte, sonst hätte ich dem nicht zugestimmt! Dann meinte er, jemand hätte zugehört und er hätte es aufgezeichnet. So geht man also mit seinen Mietern um? Er hat keinen Kostenvoranschlag gemacht, ich wusste bis er da war nicht einmal davon, wie viel es kosten und dass es überhaupt etwas kosten würde!Ich finde es einfach frech, mir jetzt ohne eine Nachforderung der Zahlung dies einfach so abzuziehen! Auch ist er nie auf die 24,00 Euro eingegangen! Der Anwalt war übrigens im Mieterbund, also habe ich dafür nicht wirklich etwas bezahlt, außer einmalig den Jahresbeitrag.

bwhoch2  15.04.2020, 14:22
@Sanni0893

Anzeige ist Quatsch. Das war wirklich eine leere Drohung.

Anwaltskosten: Egal, ob der Mieterverein bezahlt hat. Der Anwalt hat sicher sein Geld bekommen. Ohne den Brief hätte er wohl etwas weniger bekommen.

Der Vermieter darf selbstverständlich seine Arbeit in Rechnung stellen. Allerdings kann er nicht genau so vorgehen, wie ein Handwerksbetrieb und auch der Stundensatz ist niedriger anzusetzen, es sei denn Dein Vermieter ist selbst ein Handwerker. Nun kann man natürlich anfangen, Erbsen zu zählen und 48 € sind auch ein Betrag, aber lohnt es sich wirklich, nachdem Ihr jetzt schon ausgezogen seid und vor künftigen Rechnungen dieser Art hoffentlich bewahrt werdet, hier noch ein Fass aufzumachen?

Übrigens wird Euer neuer Vermieter vielleicht solche Sachen nicht selbst machen, sondern wirklich Handwerker für jeden Handgriff beauftragen. Im Lauf der Zeit kann auch hier ordentlich was zusammen kommen.

Meine Empfehlung: Ein wenig ärgern, Haken dran machen und fertig. Ein Streit lohnt sich hier nicht.

Nur mal zum Verständnis:
Es wurde kein Handwerker beauftragt! Der Vermieter hat dies "repariert" und mir dann in Rechnung gestellt. Mir danach gedroht, als ich widersprochen habe, mich und meine MUTTER anzuzeigen, falls ich dies nicht bezahle!! Ich sehe es ein, dass es eine Kleinreparatur ist, gar keine Frage! Aber die Anfahrtskosten beliefen sich schon alleine auf 27,00 Euro, bei 3,7km Fahrtweg?? Dazu eine Fahrzeugpauschale über 8,00 Euro, Kleinmaterial (welches er mir nie gezeigt geschweigedenn erläutert hat) über 5,00 Euro, und dann die eigentliche Arbeit mit einem Stundensatz á 32,00/Std = 0,25 Std (8,00 Euro). So kommt er auf die Summe von 48,00 Euro. Er meinte er hätte dies damals alles im Telefonat so aufgezählt, was nicht stimmte, sonst hätte ich dem nicht zugestimmt! Dann meinte er, jemand hätte zugehört und er hätte es aufgezeichnet. So geht man also mit seinen Mietern um? Er hat keinen Kostenvoranschlag gemacht, ich wusste bis er da war nicht einmal davon, wie viel es kosten und dass es überhaupt etwas kosten würde!
Ich finde es einfach frech, mir jetzt ohne eine Nachforderung der Zahlung dies einfach so abzuziehen! Auch ist er nie auf die 24,00 Euro eingegangen!
Der Anwalt war übrigens im Mieterbund, also habe ich dafür nicht wirklich etwas bezahlt, außer einmalig den Jahresbeitrag.

JollySwgm  15.04.2020, 15:31

Wo steht das er so eine kleine Reparatur nach auswärts vergeben muss? Er kann den Auftrag auch an eine interne Firma vergeben. Und die schreibt dir dann wie jeder Handwerker sucht eine Rechnung.

Und lass für so etwas mal einen Handwerksbetrieb kommen. Da wirst du dich freuen wenn es nur 48,-€ wären die die dir in Rechnung stellen.

Und wenn du da ebenso rum zickst kommt ganz schnell eine Mahnung und noch eine Mahnung und dann Post vom Inkassounternehmen oder gleich vom Gerichtsvollzieher.

Und dann reden wir nicht mehr von 48,-€ sondern von 150,-€ oder mehr.

48€ sind dafür keine horrende Rechnung.

Das ist ganz normal.

Damit kommt der ganz easy durch, dass dein Anwalt meint, dass das nur 24€ wert wäre, darüber lacht der Richter.

Dein Anwalt ist ein Laberkopf, der stimmt dir in allem zu, damit er Geld verdienen kann.

Und für 24€ einen Anwalt zu nehmen, ist besonders schlau, oder nicht?

Emalia80  15.04.2020, 12:46

Da kann ich nur beipflichten. Da sind doch die 48 Euro billiger als die 24 Euro + Anwaltskosten. Vorher nachdenken ist bei manchen zu viel verlangt.

IchmagBlumen  15.04.2020, 12:47
@Emalia80

Vor allem, wenn da eine 48€ Rechnung des Betriebes vorliegt, dann ist die für den Richter deutlich mehr in Ordnung als das Gelaber des Anwalts, der meint, dass das nur 24 kosten dürfte.

Ich wette, dass das so ein PKH-Dingen ist.

Ich hasse PKH so sehr, die können für jeden Scheiß klagen und haben kaum Prozessrisiko.

JollySwgm  15.04.2020, 12:48

Man beachte die Umsatzsteuer die der Anwalt ja auf die 24,-€ gewährt. Dann macht das nicht mal 20,-€ aus die gespart werden könnten.

Sanni0893 
Fragesteller
 15.04.2020, 14:21

Nein, die sind nicht normal. Ich bezahle keine Posten, welche nicht hinreichend erläutert wurden und bei ~4 km Anfahrt 27,00 Euro zu verlangen? Dann werde ich jetzt auch Vermieter und verdiene mir mit der Anfahrt eine goldene Nase =)
Und der RA ist beim Mieterschutzbund, also verdient an mir nicht viel. :)

ich würde das bezahlen und gut ist.

Es sind, mit Steuern, ja keine 20,-€ die du mehr bezahlen müsstest. Das ist das ganze Theater nicht wert.

Außerdem finde ich die Rechnung deines Anwaltes etwas weltfremd. Wenn ich die Anfahrt mal zu der Arbeitszeit rechne käme da ein Stundenlohn von 32,-€ heraus. Ich kenne keinen Fachbetrieb der für so einen Lohn raus fährt.

Sanni0893 
Fragesteller
 15.04.2020, 14:27

Wie gesagt, es wurde kein Handwerker beauftragt. Der Vermieter hat es repariert und mir in Rechnung gestellt, siehe auch meine andere Antwort.

JollySwgm  15.04.2020, 15:11
@Sanni0893

Ach so, und dein Vermieter darf dir keine Rechnung stellen? Der muss für dich kostenlos arbeiten?

Der Vermieter stellt eine vollständige Abrechnung der Kaution in Aussicht, wenn er vom Verwalter die notwendigen Angaben erhalten hat. Um Ihren Anspruch auf Rückgabe der Kaution tellweise zu erfüllen, offeriert der Vermieter eine Überweisung von 200€.

Hier wäre allerdings zu trennen: Die Abrechnung der Kaution und die Abrechnung der Betriebskosten. Das Schreiben des Vermieters stellt u.U. eine Abrechnung der Kaution dar. Ob das Zurückhalten des größten Teiles der Kaution berechtigt ist, kann ich nicht einschätzen. Aber die Kosten der Kleinreparatur sind nicht hinreichend erklärt, was ist denn am Regler repariert worden? Das Schreiben deines RA ist im Prinzip ein Widerspruch zu den Kosten ohne auf die Leistung einzugehen. Dein RA kann nicht eine neue Rechnung ohne Angaben erstellen. Es liest sich, als sei der Regler nicht regelbar gewesen und nach Abmarsch des Handwerkers war er wieder gangbar. Da hätte die Kleireparaturklausel des Mietvertrages vollständig greifen können. Du wärst zur vollständigen Zahlung verpflichtet gewesen.

Sanni0893 
Fragesteller
 15.04.2020, 14:27

Aber laut meines VM habe ich doch gar kein Recht auf vorzeitige Auszahlung? Ich entnehme den ganzen Antworten hier also einfach mal, dass der VM sich alles erlauben kann..Klasse.

Gerhart  15.04.2020, 18:07
@Sanni0893

Du hast selbstverständlich ein Recht auf Herausgabe der hinterlegten Kaution spätestens 6 Monate nach Mietende. Zuvor muss die Kaution abgerechnet werden, was bedeutet, dass einbehaltene Teile der Kaution eindeutig mit einer Rechnungslegung dir gegenüber in das Eigentum des Vermieters übergegangen sind und/oder ein Teil der Kaution noch beim Vermieter verbleibt um die Besicherung der Betriebskostenabrechnung des letzen Jahres oder 12 Monate bei einer zu vermuteten Nachzahlung durch den Mieter zu gewährleisten.

Dazu könnte der Vermieter 2-3 Vorauszahlungen der BK aus der Kaution zurück halten. Das wäre aber nichht gesetzlich verbrieft.

Nun gib doch bitte hier bekannt, was denn nun tatsächlich der Mangel an dem Heizkörperregler war. Dann kann hier auch erkannt werden, ob Kosten für die Instandsetzung gerechtfertigt waren.......