Kühlschrank trotz Nichtnutzung von Kaution abziehen?

4 Antworten

Es spielt keine Rolle, ob du den Kühlschrank benutzt hast oder nicht. Denn auch bei Benutzung trägt der Vermieter die Verschlechterung der Mietsache, soweit sie durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen. Mit anderen Worten, du hast nur dafür aufzukommen, wenn du etwas schuldhaft kaputt machst, z.B. ein Brandfleck, Riss im Waschbecken weil dir etwas drauf gefallen ist etc. Das ist ja beim Kühlschrank nicht der Fall.

Wenn der Vermieter dir etwas abziehen will, dann müßte er erst mal darlegen, dass der Kühlschrank durch dich kaputt gegangen ist. Die lange Zeit des Nichtbenutzens reicht dafür nicht aus. Denn wenn der Kühlschrank vorher noch voll in Ordnung gewesen wäre, dann wäre er auch wieder angesprungen.

Und dass du ihm den Mangel nicht melden konntest, ist auch kein Argument. Denn dann wäre der Defekt ja genauso auf ihn gegangen.

Bei Herausgabe der Mietwohnung an den Vermieter nach Ende der Mietzeit wurde vermutlich weder von dir noch vom Vermieter die einwandfreie Funktion des Kühlschrankes überprüft. Falls auch bedauerlicherweise kein Übergabeprotokoll gefertigt wurde, wird der Vermieter nur schwerlich den Beweis führen können, dass du für den Mangel verantwortlich bist.

Ich vermute weiter, dass der Kühlschrank zwar in der Inventarliste des Mietvertrages aufgeführt war aber ohne Typbezeichnung und Produktionsnummer, so dass dir hier ein defekter Kühlschrank untergeschoben werden soll.

Der Vermieter ist bei Schuldzuweisungen in der Beweispflicht.

da laut Mietvertrag Mängel Anzeigepflichtig sind.

Aber natürlich nur solche Mängel, die man auch festgestellt hat. Da Du den Kühlschrank nicht benutzt hast, konntest Du nie wissen, dass er kaputt ist.

Zunächst aber ist erst einmal zu klären, was überhaupt kaputt ist und wodurch er kaputt gegangen ist. Hast Du ihn beispielsweise unsachgemäß transportiert (z. B. liegend), wärest Du ggf. auch Verursacher.

In jedem Fall: Melde den Schadensersatzanspruch Deiner Haftpflichtversicherung. Die kümmert sich ggf. auch um die Abwehr nicht berechtigter Forderungen.

Dass der Vermieter das sagt ist klar. Aber:

  • Erstens bist du nicht verpflichtet den Kühlschrank zu nutzen. Er kann höchstens verlangen dass du ihn hin und wieder mal ein paar Minuten laufen lässt damit das Kühlmittel umgewälzt wird (so wie man beim Auto ja auch im Winter die Klimaanlage gelegentlich laufen lassen soll). Aber du musst KEINE regelmäßige Funktionsprüfung durchführen.
  • Und Mängel muss der Mieter nur melden wenn sie für ihn erkennbar sind.
  • Er müsste nachweisen dass ihm durch deine Nicht-Meldung ein Schaden entstanden ist. Die Reparatur geht ja sowieso auf sein Konto.
  • Wenn er die Wohnung sofort wieder vermieten kann dann kann er dir allenfalls irgendwas unter 50€ berechnen wenn er dem Nachmiter nachweislich bis zur Reparatur (sollte ja keine Woche dauern) etwas Mietrabatt geben muss. Und wenn du anbietest deinen Kühlschrank als Ersatz noch eine Woche dazulassen dann hat er auch da schlechte Karten - und wenn du am Monatsende ausziehst dann hat er noch zwei Wochen Zeit für die Reparatur.
  • Aber die volle Raparatur - damit geht er bei jedem Gericht baden.