Ein Rücklicht geht nicht! was macht die Polizei?

2 Antworten

Hallo,

die Polizei hat hier mehrere Möglichkeiten:

  1. Die Polizei macht Garnichts

  2. Die Polizei hält Dich an, macht Dich auf den Mangel aufmerksam und ermahnt Dich mündlich

  3. Die Polizei hält Dich an und händigt Dir eine Mängelbescheinigung aus. Du hast dann zwei Wochen Zeit den Mangel zu beheben und das Fahrzeug erneut vorzuführen. Das bedeutet aber nicht, dass Du damit zwei Wochen weiter rum fahren darfst. Entweder Du behebst den Mangel oder lässt das Fahrzeug bis zur Behebnung des Mangels stehen

  4. Die Polizei hält Dich an, und fertigt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige die wie folgt aussehen kann:


Tatbestandsnummer: 123136

Tatbestand: Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor-handen/betriebsbereit *) war.

Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.4 BKat

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte keine


Da es sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld handelt, kannst Du die 20,00 Euro auch direkt vor Ort bezahlen.

Es sind davon aber auch mehrere Möglichkeiten gleichzeit möglich.

Du könntest zum Beispiel eine Mängelkarte und das Verwarnungsgeld bekommen. Könntest auch eine mündliche Verwarnung bekommen und zusätzlich die Mängelkarte.

In der Regel lässt Dich damit die Polizei aber weiterfahren. Kommt aber halt auf die Lichtverhältnisse an. In einer gut beleuchteten Stadt ist ein kaputtes Rücklicht nicht ganz so gefährlich, als wenn Du zum Beispiel mit einem unbeleuchteten Zweirad nachts bei Regen auf einer unbeleuchteten Landstraße unterwegs bist.

Es gibt hier keine konkrete Vorschrift, was Polizisten in so einem Fall machen müssen. Sie entscheiden immer nach besten Wissen und Gewissen, was sie für angemessen und angebracht halten.

Schönen Abend Dir noch
TheGrow

Was für ein Fahrzeug? - Mängelkarte beim PKW... Ermahnung und Schieben beim Fahrrad/Mofa...