Wird man wegen einem kaputten Rücklicht (leuchtet nur rechts) von der Polizei angehalten??

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich sag mal so:

Wenn man vermeiden will, von der Polizei angehalten zu werden, dann sieht man besser zu, dass die Beleuchtung rundum funktioniert. Man fährt auch nicht mit unrepariertem Unfallschaden, kaputter Scheibe, fehlendem Stoßfänger oder sonst irgendwas Offensichtlichem in der Art herum.

Ja, ist mir auch schon passiert, dass ich von den Blauen überholt und angehalten wurde. Auf das Licht angesprochen war ich völlig überrascht, bin ausgestiegen, habs mir angeguckt und mich dafür bedankt. Als ich dann auch noch versprochen habe, das gleich am nächsten Tag zu richten, war der Fall erledigt.

Hallo!

Das kann passieren, läuft jedoch ohne Bußgeld ab -------> es ergeht lediglich die mündliche "Verwarnung", dass das Licht nicht glimmt und die Birne zu ersetzen ist bzw. der Quelle des Defekts auf den Grund gegangen werden muss!

Ja sicher, meist wird man darauf aufmerksam gemacht und man kann das reparierte Rücklicht innerhalb von ein paar Tagen bei der Polizei zeigen.

Dann gibt es keine Busse.

Nicht unbedingt, könnte aber sein. Reparier es halt so schnell wie möglich :)