Ein Freund muss gleich mit meinem Auto fahren, dass auf meine Mutter versichert ist, wenn wir von der Polizei aufgehalten werden, gibt es dann Probleme?

10 Antworten

Hallo mmaaxxi,

die Polizei hat keine Möglichkeit zu kontrollieren, wer das Fahrzeug laut den Versicherungsbedingungen / des Versicherungsvertrages führen darf.

Die Polizei verlangt bei einer Verkehrskontrolle lediglich folgende Papiere:

  • Führerschein des Fahrers
  • Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Fahrzeuges  aus der hervorgeht, wer der Halter des Fahrzeuges ist ( hieraus lässt sich zwar ableiten, wer Versicherungsnehmer ist, aber nicht, ob es Einschränkungen auf dem Fahrerkreis gib)

Anders als bei Mofa´s und Moppeds und andern Fahrzeugen die statt des amtlichen Kennzeichens nur ein Versicherungskennzeichen führen, muss bei einem PKW keine Versicherungsbescheinigung mitgeführt werden.

Im übrigen gilt, dass nicht der Versicherungsnehmer versichert ist, sondern das das Fahrzeug versichert ist. Ohne Versicherung (mindestens Haftpflicht) kann ein Fahrzeug gar nicht zugelassen werden.

Selbst wenn laut Versicherungsschein nur die Mutter fahren darf und weitere Fahrer ausgeschlossen sind, bedeutet das nicht, dass das Fahrzeug im Falle eines Schadeneintritts nicht versichert ist.

Die Versicherung übernimmt auf alle Fälle die Fremdschäden und meist bei bestehender Kaskoversicherung auch die Schäden am eigenen Fahrzeug.

Allerdings fordert die Versicherung in der Regel dafür, dass eine laut Versicherungsvertrag unberechtigte Person das Fahrzeug geführt hat, eine Nachzahlung gefordert wird. Näheres ist auf folgender Seite beschrieben:

http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/kfz-versicherung-nicht-eingetragener-fahrer.html

Aber um auf Deine Frage zurückzukommen.

Für die Polizei ist es irrelevant, wer Versicherungsnehmer ist und wer laut Versicherung zum berechtigten Fahrerkreis zählt. Fakt ist, es zählt nur, dass das Fahrzeug versichert ist und mehr nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

Die Polizei interessiert es herzlich wenig, wer bei der Versicherung als Fahrer eingetragen ist. Ein Problem bekommt die Mutter nur, wenn mit dem Fahrzeug ein selbst verschuldeter Unfall gebaut wird, wo die Versicherung dann einen Fremdschaden zahlen muss.

Er braucht eine gültige Fahrerlaubnisund den Fahrzeugschein. Was der Polizei egal ist, für die Mutti aber wichtig zu wissen wäre, ob der Versicherungsvertrag derart formuliert ist, daß auch Andere das Fahrzeug führen dürfen. Das wäre nämlich im Versicherungsfall sehr wichtig. Ansonsten könnte die Versicherung sich das Geld im Schadenfall von deiner Mutter wiederholen wollen.

nein dolange er die papiere dabei hat nicht

Nein Probleme gibt es erst, wenn der Versicherungsfall eintrifft.