Auto auf Vater versichert, darf ich damit fahren?

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Man kann ein Auto nicht auf oder für einen Fahrer versichern. Versichert ist immer nur das Auto selbst und alle Insassen außer dem Fahrer selbst. Fährt Vater das Auto und Du sitzt auf dem Beifahrersitz, ist das Auto versichert und du als Beifahrer ebenfalls, dein Vater als Fahrer aber nicht. Fährst Du das Auto und deine Schwester sitzt auf dem Beifahrersitz, ist das Auto und deine Schwester versichert, du als Fahrer aber nicht.

Durch die Benennung des Fahrerkreis ändert sich ausschließlich der Tarifvertrag aber nicht der Versicherungsschutz. Die Versicherung ist aber berechtigt den Mehrbeitrag rückwirkend bis zu einem Jahr nachzufordern, der fällig gewesen wäre, wenn du zum benannten Fahrerkreis gehört hättest.

Lass dir nichts anderes einreden, ich habe den Beruf gelernt und kann dir den entsprechenden Paragraphen aus dem Versicherungs- Vertragsgesetz gerne heraussuchen.

Darüber hinaus ist in dem Zusammenhang auch noch wichtig, warum Du das Auto gefahren bist. Fährst du im Auftrag einer Person die zum gemeldeten Fahrerkreis gehört, um zb. wichtige Besorgungen für die Person zu erledigen, oder entlastest die Person auf längeren Strecken durch Ablösung, dann darf die Versicherung im Schadensfall auch keinen Mehrbeitrag für dich als Fahrer verlangen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
verreisterNutzer  13.12.2020, 00:51
Durch die Benennung des Fahrerkreis ändert sich ausschließlich der Tarifvertrag

"Tarifbeitrag" sollte es heißen

Raffaela890  13.12.2020, 13:55

Ich kann hier nur sagen, Rudi kennt sich wirklich sehr gut aus. Wegen ihm habe ich im November einen Schaden bezahlt bekommen, den die Versicherung schon abgelehnt hatte.

Ich verstehe nur nicht, wiso der Fahrer nicht versichert ist.

verreisterNutzer  14.12.2020, 15:22
@Raffaela890

Hallo Raffaela,
die Erklärung ist folgende:

jede Person ausser dem Fahrer, die sich in einem Fahrzeug befindet, kann in einen Unfall verwickelt werden, auf den sie in keiner Weise einwirken kann. Daher ist der Fahrzeughalter schadensersatzplichtig auch gegenüber allen eigenen Insassen nur eben gegenüber dem Fahrer nicht, denn der hatte Einfluss auf das Unfallgeschehen und hätte die Möglichkeit gehabt den Unfall zu vermeiden. Daher ist er im Schadensfall selbst für Schäden und Verletzungen verantwortlich die ihm bei einem selbstverschuldeten Unfall wiederfahren sind, alle anderen Insassen des Unfallfahrers werden durch die Haftpflichtversicherung des Kfz bzgl. Schadensersatz sowie medizinischen Behandlungs- u. Rehakosten gedeckt

Du kannst es nicht auf dich versichern, da immer nur ein Versicherungsnehmer möglich ist! Um ein Auto zu fahren, benötigtst du den gültigen Führerschein und die Fahrerlaubnis des Fahrzeughalters ;-)

Gruß einer Versich.maklerin

siola55  13.12.2020, 12:34

Woher sonst willst du denn den hierzu erforderlichen Schlüssel erhalten, um das Auto zufahren - doch nicht etwa vom "Schlüsselbrett" gestohlen!?

So etwas geht nicht, wer sagt das?

Bei mir kann ich Fahrer nicht einzeln versichern, die Autos sind, und doppelt ist nicht nötig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Fahren ja, aber Schäden muss er dann eben klären.

verreisterNutzer  13.12.2020, 00:45

Eben.... Genauso als wenn er selbst gefahren wäre.

Nichtssagende Antwort, gehe nicht über los, ziehe keine 4.000 Euro ein.

schleudermaxe  13.12.2020, 06:25

Bei meiner darf jeder fahren, der Papiere und Schlüssel bekommt und eine Fahrerlaubnis hat.

verreisterNutzer  13.12.2020, 13:37
@schleudermaxe

Nicht nur bei Deiner, sondern so steht es im Gesetz an das sich alle Versicherer in Deutschland zu halten haben.
Aber auch bei Deiner Versicherung gibt es unterschiedliche BEiträge für unterschiedliche Risikogruppen.

schleudermaxe  13.12.2020, 14:05
@verreisterNutzer

Nach Risikogruppen wird hier nicht gefragt, kann ich bei meiner auch nicht versichern.

Das kommt drauf an ob er angemeldet hat das andere damit fahren

Unwissendaer  13.12.2020, 01:02

Nein

Freaky739  13.12.2020, 01:05
@Unwissendaer

Wenn sich jemand als alleiniger Fahrer anmeldet, dar kein anderer fahren

siola55  13.12.2020, 12:38
@Freaky739

...mit der erforderlichen Fahrerlaubnis aber schon!

verreisterNutzer  13.12.2020, 13:33
@Freaky739

Man kann sich nicht als alleinger Fahrer anmelden.....
Alles was man machen kann, ist sich einen Tarif aussuchen und der hat unterschiedliche BEiträge je nach Risikoeinschschätzung der Versicherung. Grundsätzlich ist aber die Versicherung zur zugesagten Leistung verpflichtet, egal wer das Auto gefahren hat. Hätte der Unfallfahrer dabei einen Merhbeitrag ausgelöst wenn dem Versicherer die REGELMÄßIGE Nurtzung der Person bekannt gewesen wäre, ist die Versicherung berechtigt diesen Mehrbeitrag rückwirkend bis zu einem Jahr nachzufordern.

Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel, also hier auch noch die Ausnahmen;

  1. Die Benennung der Fahrer ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit nachweislich VORSÄTZLICH, kann die Versicherung vom Vertrag zurück treten und bleibt leistungsfrei, Vorsatz kann dabei im Wiederholungsfall durchaus unterstellt werden, beim Erstverstoß bleibt es jedoch schlimmstenfalls bei der Nachforderung der Beitragsdifferenz.
  2. Weder Regelmäßigkeit noch Obliegenheitsverletzung können unterstellt werden, wenn der Mehrbeitrag- auslösende Fahrer im Auftrag eines benannten Fahrers zb. eine wichtige Besorgung für den zu erledigen hat, oder ihn zb. auf längeren Urlaubsfahrten oder ähnliches entlastend vertritt.
schleudermaxe  13.12.2020, 06:25

Bei meiner darf jeder fahren, der Papiere und Schlüssel bekommt und eine Fahrerlaubnis hat.