Muss ich den Fernseher wieder zurückgeben?
Hallo, ein Kumpel hatte mir mal einen Fernseher geschenkt und einen Tag später, als ich den Fernseher schon hatte, noch eine zusätzliche Abmachung hinzugefügt diese lautet wie folgend "Aber wenn du dir einen neuen Fernseher holst, will ich den wieder", ich bin so Kulant und habe dem zugestimmt, da ich ja ein richtiger Kumpel bin. Heute ruft er an und meinte dass er mir den Fernseher nur geschenkt hat und den jetzt wieder will.
Die Schenkung ist zum Mündlichen zu zählen. Wie sieht die Rechtslage aus?
LG
7 Antworten
Die Schenkung kann man aus diesem Grund nicht anfechten. Eine "Nachfolgende Abmachung" halte ich für rechtswiedrig nach BGB. Natürlich kann er sagen das er dir den Fernseher niemals geschenkt hat. Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung wo unter Umständen Zeugen befragt werden. Bei Aussage gegen Aussage entscheidet meist der Richter.
Begriff der Schenkung(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
(2) Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat. Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.
hat sich eh erledigt, ich darf ihn behalten, aber er hat ihn mir geschenkt, mit einer Bedingung, also ist es kein Blödsinn
diese Bedingung kann man unter Freunden einfach ausmachen.
Ist diese Bedingung nicht erfüllt gehört er mir.
Doch, eine bedingende Schenkung gibt es schlicht nicht.
Ist doch egal wie die Rechtslage aussieht. Gib ihm doch den Fernseher und speichere das als Erfahrung ab. Dein Freund redet anscheinend viel, wenn der Tag lang ist. Das war es doch wert.
Wie es Rechtlich aussieht, keine Ahnung. Kenn aber selber sowas.
Am besten, das Teil zurückgeben und den 'Freund' den Status Bekannter geben.
Na ich will den Fernseher ja behalten, habe ja sonst keinen :D er hat ja noch einen so ist es nicht :D
Dann halte ihm doch die zusätzliche Abmachung unter die Nase. Was ist daran so schwer?
mache ich, aber er droht gerade indirekt ^^
Du solltest ihm den Fernseher zurückgeben. Stell Dir vor, das Gerät geht - da es ja wohl schon älter ist - kaputt, dann will er von Dir ein neues Gerät. Trenn dich von dem Gerät und auch von dem Freund.
" Heute ruft er an und meinte dass er mir den Fernseher nur geschenkt hat und den jetzt wieder will."
Geschenkt ist geschenkt - widerholen ist gestohlen! So ein altes Sprichwort. Vor allem was soll das: NUR GESCHENKT?? Wenn er ihn dir geschenkt hat, kann er ihn nicht einfach wieder zurück verlangen. ´Dann muss er mit dir darüber reden. Du könntest kulant sein. Aber in Ordnung ist das nicht von ihm. Er weiß wohl nicht was er will....
rein rechtlich gehört der Fernseher dir, da er ihn dir geschenkt hat. Wenn er aber glaubhaft versichert, dass er ihn dir nur geliehen hat, dann steht Aussage gegen Aussage. Was soll so etwas unter "Freunden"? Gib ihm den Fernseher wieder, denn das ist den Ärger nicht wert
Rechtsirriger Blödsinn: Die zugesicherte Vereinbarung "Aber wenn du dir einen neuen Fernseher holst, will ich den wieder" belegt eindeutig, dass der TV als Leihe überlassen wurde, keine Schenkung vorliegt.