Schenkung an Enkel unter 18 Jahren?

4 Antworten

Sie darf es annehmen, wie schon zutreffend bemerkt wurde. Was mir hier mehr zur Debatte zu stehen scheint, ist das Verhältnis zu "der da", bei der sich um die Großmutter von Julia handelt. Ob die Eltern sich darüber im Klaren sind, was eine solch abwertende Bemerkung für die Enkelin bedeutet, sollte man sie hinterfragen. Vielleicht hatte Oma ja Gründe zur Distanz gegenüber den Eltern oder einem Teil von ihnen. Ob das diese Diffamierung "die da" rechtfertigt, sollten sich die Eltern fragen.

Sie kann das Geschenk wirksam annehmen, denn für Willenserklärungen, die nur rechtliche Vorteile mit sich bringen, bedarf es nicht der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.

Die Eltern treten dann lediglich bis zur Volljährigkeit als Vermögensverwalter auf.

Julia darf das Geschenk wirksam annehmen (BGB § 107). Die Eltern koennen es nicht rueckgaengig machen, sie duerfen das Geld aber fuer Julia bis zu deren Volljaehrigkeit verwalten.

ihre großmutter hat ihr das geschenkt ich denke da darf sie selber entscheiden