Kann mein Ex-Freund geschenktest zurück verlangen?

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Dein Ex will dir Angst machen und denkt du glaubst ihm das. Hat er keinen A. in der Hose, daß er mit seinem Polizeikumpel bei dir aufkreuzen will? Kann er das nicht alleine klären?

Und du hast Recht- geschenkt ist geschenkt. Hat er Pech. Nix gibt es zurück. Brauchst nicht mal die Tür zu öffnen.

Ich glaub er brauch nur einem Grund, um mit mir Kontakt aufzunehmen, aber er hats einfach verkackt bei mir ... da kann er zurzeit nix machen! Im moment ist er immer noch nicht aufgetaucht, aber ich ahne das seine drohungen wegen der sachen wieder kommt er ist nämlich mal so mal so. Das stimmt was du sagst, dass könnnte er wirklich alleine klären und nicht mit anderen. :)

Der ist einfach nur sauer und zickig, weil er nicht mit der Trennung klar kommt. Bestimmt würde sein Freund so eine Aktion gar nicht mit machen.

Der hat doch nicht alle Tassen im Schrank! Mach die Tür nicht auf und lasse dich nicht darauf ein. Oder mach alles kaputt und lade es vor seiner Haustür ab. Dann hat er den Salat ;)

Also bei den Geschenken ist es so, die üblichen Geschenke, z.B. zu Geburtstag, Jahrestag, Weihnachten, Ostern, bestandene Prüfung kann man nicht zurück fordern, die beruhen ja auch normalerweise auf Gegenseitigkeit (ich schenke dir, du mir) und werden nicht in Bezug auf ewige Freundschaft gemacht. Anders verhält sich das mit Geschenken, die man in Bezug auf die gemeinsame Zukunft macht, z.B. Familienerbschmuck für die Verlobung oder wenn es heisst, "du brauchst dir keinen neuen Teppich zu kaufen, in ein paar Monaten ziehen wir ja eh zusammen, dann kannst du auch gleich meinen Perserteppich nehmen". Also alles, was nur in Bezug auf ein gemeinsames Leben geschenkt werden.

Rein lassen musst du die natürlich auch nicht. Und der Polizist kommt als Kumpel und hat keine Amtsmacht.Sprich mit ihnen per Fenster oder so und gib ihm auf alle Fälle die Boxershorts, die gehören sicher wirklich ihm.

von der rechtlichen lage her steht es folgendermaßen:

er kann geschenke welche bezogen auf z.B. eine verlobung oder geplante heirat (wie z.B. einen verlobungsring) gemacht worden sind zurückverlangen, aber NICHT damit nicht zusammenhängende

wenn er also den verlobungsring / ehering (sofern er ihn gezahlt hat) oder ein verlobungsgeschenk zurückfordern will liegt er im recht (auch wenns ziemlich asozial ist), wenn er allerdings z.b. ein geburtstagsgeschenk zurück will, muss das ganze auf jedenfall auf einen zusammenhang mit eurer beziehung überprüft werden, und du musst es ihm nur zurückgeben, falls ein solcher zusammenhang festgestellt wird (hol dir dazu lieber nen anwalt)

ich würde ihn auch erstmal in dem fall nich zu mir reinlassen, und wenn er unbedingt auf streit aus ist das ganze eben mit nem anwalt klären.

ich hoffe ich konnte dir helfen, und viel glück in der sache

lg

ja das ist eine große hilfe , ich danke dir... ;) Bloss anwalt wer grad shclecht wegen Geld ...