Habe 1000,- von einer Oma geschenkt bekommen, wie sieht die Rechtslage aus, Notar?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da die alte Dame noch im Anfangsstadium der Demenz steht, wird sie wohl wissen, was sie macht. Sie möchte lieber mit lebenden Händen geben, um zu sehen, dass der Beschenkte sich freut. Nehme das Geld an und mache ihr eine Freude damit. Wenn Du einen Gewissenskonflikt hast, dann lege das Geld auf ein Tagesgeldkonto und lass es verzinsen. Sollte die alte Dame mal nicht mehr sein, und die Erben kommen auf Dich zu, dann kannst Du es zurück zahlen, und hast aber noch die Zinsen. Sollte keiner auf Dich zukommen, dann ist es ok, und Du hast 1000 Euro mehr. Auch wenn es Dein Empfinden ist, dass Du überbezahlt bist, so empfindet die Dame vielleicht Deine Nähe und Deine Hilfe unbezahlbar. Überlege mal, was ein Pflegedienst für die Dienste nehmen würde. Wenn Du das Geld ablehnst, dann beleidigst Du die Dame, denn sie will Dir aus vollem Herzen eine Freude machen. Das ist im vielleicht auch der Grund, dass sie keinen Schenkungsvertrag unterschreiben will, denn dann haben die Erben was schriftliches in der Hand, was sie von Dir zurückfordern können. Ganz so dement scheint die alte Dame noch nicht zu sein;-)

super Idee, das was du geschrieben hast, finde ich sehr emotional und verständlich. Kriegte sogar noch eine Gänsehaut beim Lesen. Das stimmt, sie will mir vielleicht nur eine Freude machen und ich sehe mich schon mit einem Bein im Gefängnis

So wie die Frage gestellt ist, ehrt es Dich wenn Du Zweifel hast das Geld anzunehmen. Mein Vorschlag dazu wäre: Nehme es als Vorauszahlung an und verrechne gegen Deine Leistungen in humaner Höhe und führe darüber genau Buch. Da soll erkennbar sein was Du wann, wie lange usw für die Oma gemacht hast. Das ist eine korrekte Vorgehensweise.

Dafür kann man sich sogar aus dem Intenet Plegedienst-Listen holen.

Nachtrag: Ein Pflegedienst oder Verwandte würden sich das Geld auch einfach, aber wahrscheinlich in ganz anderem Umfang holen.

Die entscheidende Frage ist, ob die Oma geschäftsfähig ist. Das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Dafür wäre auch ein medizinischer Sachverständiger hinzuzuziehen. Der Notar müsste sich ebenfalls Gedanken machen, ob sie geschäftsfähig ist oder nicht. Ist sie es nicht, darf auch er keinen Vertrag beurkunden. Der Notar macht die Beurkundung nur nach der Gebührenordnung. Es wären dann auf jeden Fall auch Gebühren fällig. Wie hoch die sind, weiß ich nicht.

Bei der Höhe des Geschenkes können ja verschiedene Gedanken im Spiel gewesen sein. Vielleicht will die Oma Dich ja nicht nur belohnen für das, was Du in der Vergangenheit getan hast, sondern möchte Dich auch für die Zukunft dafür gewinnen. Wenn die Oma sehr reich ist, ist das auch eher hinzunehmen, als wenn sie sich das Geld mit Entbehrungen abknapsen muss.

Wenn die Oma nicht mehr geschäftsfähig ist, benötigt sie einen gesetzlichen Betreuer, der dann im Sinne der Oma entscheiden müsste. Bei sehr großzügigen Geschenken hätte der Probleme.

So, nun magst Du selbst eine Entscheidung finden.

meinst du der Betreuer hätte bei den 1000,-€ Probleme?

Dann nimm den Betrag einfach nicht an, denn das ist wirklich arg übertrieben.

Wenn die Oma dement ist, würde auch ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag nichts bringen. Zudem können solche "Schenkungen" von den Erben bis zu 10 Jahre nach dem Tod des Erblassers zurückgefordert werden.

Dein Gewissen sagt dir, das es so nicht richtig ist !Die Verwanten können den Betrag zurück verlangen. Ist das der Oma Klar, weiß sie um der großen Betrag des Geldes, oder kann sie das nicht mehr so einschätzen.Nimm nur so viel wie dir zusteht und den rest gibst du asl Wechselgeld zurück.So kann dir auch niemand etwas, das sinnd dann eben die Unkosten, die du bezahlt bekommst ! http://www.juraforum.de/forum/ Sonnst lies mal da !

sie will es gar nicht zurück und schimpft, weil sie meint es ist ihr Geld und sie kann lassen und tun was sie will damit, meiner Meinung nach nicht mehr.

@punkly

Leg es ihr in einem Briefumschlag in eine Schublade, so hast du ein gutes Gewissen. und wenn sie das findet und es dir wiederbringt, so legs du es selber bei seite ! bis keiner mehr einen anspruch stellt.oder du es über die Zeit für deine Dienste aufgebraucht hast. Falls sie mit neuem Geld ankommt, machst du es genau so !Sind Nahe Angehörige in der Nähe mit denen du reden kannst. Damit keine Missverständnisse aufkommen. Oft wissen Angehörige gar nicht wie es um solche Menschen steht. Ist es vom Arzt bescheinigt, ddas sie Demenz hat ?Steht das nirgenswo wäre die Sache anders zu bewerten !

@tinimini

der Arzt hat offiziel nichts bescheinigt, vielleicht weil sie 93 Jahre alt ist, oder die Krankheit befindet sich erst in der Anfangsphase.